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Prozess in Augsburg: 16-jähriger Messerstecher aus Oberhausen wird zu Haftstrafe verurteilt

Prozess in Augsburg

16-jähriger Messerstecher aus Oberhausen wird zu Haftstrafe verurteilt

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    Im Bereich der Eschenhofstraße war der 19-Jährige schwer verletzt aufgefunden worden. In einer Notoperation wurde sein Leben gerettet.
    Im Bereich der Eschenhofstraße war der 19-Jährige schwer verletzt aufgefunden worden. In einer Notoperation wurde sein Leben gerettet. Foto: K. R. Krieger (Archiv)

    Der jugendliche Messerstecher, der Anfang September auf offener Straße in Oberhausen einem 19-Jährigen ein Messer in den Oberkörper gerammt und ihn lebensgefährlich verletzt hat, muss die nächste Zeit hinter Gittern bleiben. Vor dem Augsburger Jugendgericht wurde der inzwischen 16-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Da der Angeklagte Jugendlicher ist, fand die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Doch wie kam es damals zu dem Streit?

    Messerstich in Oberhausen: Man einigte sich auf Täter-Opfer-Ausgleich

    17 Zeugen waren am Donnerstag in dem Prozess geladen, doch es mussten nicht alle aussagen. Denn der Angeklagte, der zur Tatzeit 15 Jahre alt war, hat in vollem Umfang gestanden. Zuvor hatten bereits die Anwälte beider Seiten eine Absprache über einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich getroffen. Mit einem Schadensersatz- und Schmerzensgeld von 5080 Euro wurden die zivilrechtlichen Ansprüche des Opfers abgegolten. Zu der krummen Summe kam es, weil das Opfer offenbar auch seine beschädigte Jacke und das T-Shirt ersetzt haben wollte. Der Messerstich war durch die Kleidung durchgegangen und hatte nur knapp ein Herzkranzgefäß des 19-Jährigen verfehlt. Der junge Mann, der in der Eschenhofstraße in Oberhausen schwer verletzt zusammengebrochen war, wurde in der Uniklinik in einer Notoperation gerettet.

    Der Tat waren Streitereien zwischen den Jugendlichen, die in Nähe zueinander wohnten, aber nicht befreundet waren, vorangegangen. Auslöser der Auseinandersetzungen war ein Fahrrad, das dem 19-Jährigen gestohlen worden war. Als sich die beiden an jenem verhängnisvollen Tag wohl zufällig in Oberhausen über den Weg liefen, eskalierte die Situation. "Unser Mandant wollte vor Gericht die Tat keinesfalls verharmlosen", sagte Ulrich Swoboda, der mit Anwalt Andreas Thomalla den jugendlichen Täter verteidigte, nach der Verhandlung.

    Beide Juristen hatten auf eine niedrigere Jugendstrafe bis zu zwei Jahren plädiert, während Staatsanwalt Michael Nißl drei Jahre und zehn Monate forderte. Richter Günther Baumann blieb bei seinem Urteil dazwischen. Er berücksichtigte bei der Strafzumessung unter anderem, dass der Angeklagte geständig war und ein Täter-Opfer-Ausgleich stattgefunden hat. Allerdings kann die Strafe nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt werden, was sich die Verteidigung erhofft hatte.

    Prozess in Augsburg: 19-jähriges Opfer ist seit der Tat traumatisiert

    Der 16-Jährige, dessen Eltern den Prozess verfolgten, nahm das Urteil äußerlich gefasst auf. Laut seinem Verteidiger Swoboda wolle man nun besprechen, ob man gegen das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, in Berufung gehe. Für den Anwalt des 19-jährigen Opfers, Stefan Pfalzgraf, geht das Urteil "völlig in Ordnung", wie er sagt. Doch er stellt auch klar, dass sein Mandant noch heute unter der Tat leide. Körperlich habe der junge Mann alles überstanden, aber er sei seitdem traumatisiert. "Mein Mandant traut sich nicht mehr alleine vor die Tür, er benötigt therapeutische Hilfe."

    Der 16-Jährige, der seit der Tat in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Laufen-Lebenau saß, wird wohl in dem Gefängnis im Berchtesgadener Land bleiben. Die JVA ist für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren zuständig. Bei einer Jugendstrafe steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Wie im Erwachsenenstrafrecht auch gibt es die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung. Dabei spielt eine Rolle, wie sich der Häftling führt, wie seine Zukunftsaussichten sind, wie JVA-Mitarbeiter seine Entwicklung einschätzen und wie schlussendlich das Gericht darüber entscheidet.

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