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Zusmarshausen: Zusmarshausen legt neue Regeln für Wahlplakate fest

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Zusmarshausen legt neue Regeln für Wahlplakate fest

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    Politische Vielfalt am Straßenrand: Wahlplakate wie diese hier in Gersthofen sind für die Parteien ein wichtiges Werbemittel.
    Politische Vielfalt am Straßenrand: Wahlplakate wie diese hier in Gersthofen sind für die Parteien ein wichtiges Werbemittel. Foto: Christoph Lotter (Archivbild)

    Zusmarshausen hat das Plakatieren in der Marktgemeinde neu geregelt. Dabei ging es vor allem darum, die Flut der Wahlplakate einzudämmen, wie es immer wieder hieß. Die neuen Regeln gelten ab April. Schon im Juni bei den Europawahlen wird sich also zeigen, ob sie ihren Zweck erfüllen. Im Moment sind noch nicht alle Markträte davon überzeugt.

    Ganz einfach ist es ohnehin nicht, das Plakatieren vor der Wahl zu regeln. Das war schon bei den Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss deutlich geworden. Der Ausschuss war damals zu dem Schluss gekommen, dass im Hauptort Zusmarshausen eine Plakatwand aufgestellt werden könnte, auf der die Parteien je ein Poster für Parteiwerbung und ein Poster für ihren Kandidaten aufhängen dürfen. Der Bauhof würde die Holzwand vor den Wahlen an einer geeigneten Stelle in Zusmarshausen aufstellen und die Parteien dürften dort sechs Wochen lang ihre Plakate aufhängen und um Stimmen werben.

    Anschlagtafel wäre etwa 13 Meter lang

    Allerdings würde eine solche Plakatwand einen gewissen Raum einnehmen. Bei der letzten Landtagswahl wäre sie 13 Meter lang und 1,70 Meter hoch gewesen, wie Marktrat Bernhard Sapper (FW) vorrechnete. "Wo stellt man das dann hin?", fragt er. Die Augsburger Straße und die Wertinger Straße kämen in Betracht, wie Hauptamtsleiter Walter Stöckle erklärte. Doch die Mehrheit der Räte ließ sich von dieser Lösung nicht begeistern. Jürgen Winkler (CSU) gab zu bedenken, was die Anschaffung der Wand und der Auf- und Abbau kosten würden und machte sich stattdessen dafür stark, die Anzahl der Wahlplakate zu begrenzen. Wer die Wahlplakate dann durchzählt, wollte Bürgermeister Bernhard Uhl (

    Noch viel schwieriger war es dann jedoch, die Anzahl der Wahlplakate zu begrenzen. Michael Tartsch (BLZus) schlug vor, sie an der Einwohnerzahl der einzelnen Ortsteile auszurichten, damit die kleineren Ortsteile nicht von Wahlwerbung überflutetet werden. Da schaltete sich der Vallrieder Ortssprecher Markus Böck in die Diskussion ein: "Es kommt in Vallried nicht oft vor, dass wir zugepflastert werden", sagte er. Eine gemeindlich verordnete Begrenzung der Wahlplakate hielt er daher nicht für sinnvoll. Man könne

    Zehn Plakate pro Partei sind bei einer Wahl maximal erlaubt

    Sorgen machte sich aber Thomas Günther (FW), weil er selbst schon viele Wahlplakate aufgehängt hat. Bereits bei den Vorberatungen dieses Themas hatte er darauf hingewiesen, dass Wahlplakate in der Regel zu zweit an einem Baum hängen, weil sie zusammengebunden sind. So einigte sich der Marktrat schließlich mit sieben Gegenstimmen darauf, die Anzahl der Wahlplakate auf gerade Zahlen festzulegen: Jede Partei darf bei einer Wahl in Zusmarshausen zehn Plakate im Hauptort aufhängen und vier in jedem Ortsteil. 

    Bei Kommunalwahlen, bei denen Gemeinderat, Bürgermeister und Kreistag gleichzeitig gewählt werden, könnte das bedeuten, dass pro Partei 30 Plakate im Hauptort Zusmarshausen hängen. Sollten zudem wie 2020 sechs Landratskandidaten zur Wahlurne bitten, könnten es noch mehr werden. Die neue Plakatierungsverordnung gilt für die nächsten 20 Jahre. Darin ist festgelegt, dass die Wahlplakate in Zukunft erst sechs Wochen vor der Wahl aufgehängt werden dürfen. Auch die Stadt Augsburg hat diese Frist gerade verkürzt. Wer sich nicht an die neuen Regeln hält, muss mit Geldbußen rechnen. Ortsvereine dürfen ihre Feste und Veranstaltungen wie bisher mit Plakatwerbung bekannt machen. 

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