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Zusmarshausen: Wie Zusmarshausen in Zukunft mit den Bauherren abrechnet

Zusmarshausen

Wie Zusmarshausen in Zukunft mit den Bauherren abrechnet

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    Erschließungsbeiträge für Straßen und Wege dürfen 25 Jahre lang erhoben werden.
    Erschließungsbeiträge für Straßen und Wege dürfen 25 Jahre lang erhoben werden. Foto: Bernhard Weizenegger (Archivbild)

    Zusmarshausen ändert die Satzung für Erschließungsbeiträge. Was zunächst nach trockener Materie klingt, könnte zum Beispiel die Anwohner im Leonhardiweg in Wörleschwang schon bald direkt betreffen. Denn hier stehen noch Abrechnungen aus.

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