Vor Gericht gescheitert: Zusmarshausen kann früheren Gasthof nicht kaufen
Das Gericht hat entschieden: Zusmarshausen hat kein Vorkaufsrecht beim ehemaligen Schlossgasthof Strasser. So reagiert der Marktrat auf das Urteil.
Das Gerichtsurteil gleicht einem Paukenschlag: Zusmarshausen hat den Prozess um den ehemaligen Gasthof Strasser verloren. Das Gebäude an der Schlossstraße bleibt also in den Händen des Investors und seiner Firma Schlosspalais Wohnen. Die Pläne für ein Haus der Vereine an dieser Stelle sind damit vom Tisch. Die Stimmung im Marktrat ist jedoch ohnehin schon gedämpft.
Das wurde vor allem deutlich, als Bürgermeister Bernhard Uhl (CSU) minutenlang seinem Ärger über die Haushaltsreden der Freien-Wähler-Fraktion und der Bürgerliste Zusmarshausen Luft machte. Doch dazu kam es erst, nachdem der Marktgemeinderat beschlossen hatte, wie es mit dem früheren Schlossgasthof nun weitergehen soll. Wortkarg wie selten entschieden sich die Gemeindevertreter, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts zu akzeptieren.
Zusmarshausen wollte Gasthof Strasser kaufen: Juristin sieht keinerlei Aussicht auf Erfolg
Damit hält sich der Marktrat an die Empfehlung der beratenden Juristin. Die hatte dringend davon abgeraten, eine Berufungsverhandlung anzustreben, um doch noch Recht zu bekommen. Es bestehe keine Aussicht auf Erfolg, ließ sie die Ratsvertreter wissen. Das 24 Seiten lange Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg macht deutlich, warum sie zu dieser Einschätzung kam.
Wie berichtet, hatte der ehemalige Besitzer den Gasthof im Sommer an einen Investor verkauft. Anfang September erklärte Bayram Bayramoglu im Marktrat, was er mit dem Gebäude nun vorhabe: Es könnten Wohnungen für kurzzeitige Aufenthalte beispielsweise an Monteure vermietet oder auch wie ein Hotel genutzt werden. Veranstaltungsraum und Gastronomieküche wollte er erhalten und von Gastronomen betreiben lassen. Ende September entschied der Marktrat jedoch, dass der ehemalige Gasthof zu einem Haus der Vereine mit Proberäumen, Büros, Lagerräumen oder Räumen für Besprechungen umgebaut werden sollte. Das Haus der Vereine sollte unter der Regie des Marktes Zusmarshausen entwickelt werden. Deshalb erklärte die Marktgemeinde im Oktober, dass sie beim ehemaligen Schlossgasthof von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen wolle. Dagegen klagte der Investor, der zu diesem Zeitpunkt bereits mit ersten Arbeiten am Gebäude begonnen hatte.
Wie das Gericht die Entscheidung zum früheren Strasser-Areal begründet
Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht feststellte. Denn die Marktgemeinde habe in diesem Fall gar kein Vorkaufsrecht gehabt. Formell habe sie zwar alles richtig gemacht, in der Sache lag sie aber daneben. Zusmarshausen hatte sein Vorkaufsrecht damit begründet, dass es "zum Wohl der Allgemeinheit" nötig sei, das frühere Strasser-Areal zu kaufen und daraus ein Vereinszentrum zu entwickeln. Das Verwaltungsgericht erklärte jedoch, dass "zum Wohl der Allgemeinheit" nicht mit "öffentlichem Interesse" zu verwechseln sei. Das öffentliche Interesse sei hier nicht höher zu bewerten als das private Interesse des Investors. Die Marktgemeinde könne sich zudem auch gar nicht auf das städtebauliche Entwicklungskonzept und die Sanierungssatzung stützen, um ein Vorkaufsrecht zu begründen. Beides habe nichts mit möglicherweise fehlenden Räumen für Vereine zu tun, erklärte Sabine Gay von der rechtlichen Bauverwaltung die Ausführungen des Verwaltungsgerichts.
Streitwert wird auf mehr als 300.000 Euro festgesetzt
Das Verwaltungsgericht entschied daher, dass die Marktgemeinde in diesem Fall gar kein Vorkaufsrecht hatte. Der Streitwert wurde auf rund 300.400 Euro beziffert. Gegen beide Entscheidungen könnte Zusmarshausen sich noch wehren. Die Juristin der Marktgemeinde riet aber davon ab, eine Berufung anzustreben. Dafür genüge es nicht, dem Gericht zu erklären, dass man die Angelegenheit auch anders bewerten könne. Es müssten vielmehr bei der nächsten Instanz Zweifel geweckt werden, ob das Urteil dem Gesetz entspricht. "Das kann hier nicht gelingen", so die Anwältin in einem Schreiben an die Marktgemeinde. Auch sei der Streitwert völlig in Ordnung.
Von den etwa 43.500 Euro, die das Verfahren bis jetzt gekostet hat, trägt Zusmarshausen 1000 Euro, den Rest übernimmt die Rechtsschutzversicherung. Für eine Berufung übernehme die Rechtsschutzversicherung allerdings keine Kosten, wie es hieß. Die Marktverwaltung rechnet mit weiteren Forderungen, die demnächst noch wegen des ersten Verfahrens auf die Marktgemeinde zukommen. Einstimmig entschied der Marktrat, es bei diesem einen Prozess zu belassen.
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