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Zusmarshausen: Mit Blaulicht auf der A8 unterwegs? Autofahrer steht vor Gericht

Zusmarshausen

Mit Blaulicht auf der A8 unterwegs? Autofahrer steht vor Gericht

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    Mit einer Art Blaulicht war ein Autofahrer auf der A8 bei Zusmarshausen unterwegs.
    Mit einer Art Blaulicht war ein Autofahrer auf der A8 bei Zusmarshausen unterwegs. Foto: Marcus Brandt, dpa

    Mit weit über 200 Kilometern pro Stunde rast ein Porschefahrer über die A8 in Richtung Stuttgart. Auf Höhe Zusmarshausen taucht hinter ihm plötzlich ein Landrover auf. Während der Wagen immer näher kommt, erkennt der Porschefahrer im Rückspiegel ein Blaulicht. Er fährt zur Seite, lässt den

    Autofahrer: "Plötzlich sehe ich hinter mir Blaulicht"

    Der Fahrer des Porsche Cayenne mit über 600 PS war zur Verhandlung als Zeuge geladen. Er gab an, dass er an einem Sonntagabend vor über einem Jahr auf dem Weg von Augsburg nach Burgau war. "Ich bin ziemlich zügig gefahren", erinnert sich der Porschefahrer. Durchgängig sei er auf der linken Spur mit etwa 200 bis 250 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen. "Plötzlich sehe ich hinter mir Blaulicht", erinnerte sich der Porschefahrer. Das Licht sei von dem Landrover ausgegangen, der hinter ihm auf der linken Spur fuhr. "Ich dachte mir: komisches Polizeiauto." Denn die

    Aus dem Bußgeldkatalog: Das kostet’s, wenn zu wenig oder zu viel Licht leuchtet

    Ohne Sichtbehinderung mit Nebelschlussleuchte fahren (nur unter 50 Meter Sicht erlaubt): 20 Euro.

    Missbräuchlich Nebelscheinwerfer benutzen (nur bei Nebel, Schnee und Regen erlaubt): 20 Euro.

    Bei ausreichender Straßenbeleuchtung mit Fernlicht fahren: zehn Euro.

    Nur mit Standlicht fahren, obwohl die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzt werden müssen: zehn Euro.

    Ohne vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen fahren, obwohl es die Sicht erfordert: 20 Euro.

    Mit verschmutzten Beleuchtungseinrichtungen fahren: 20 Euro.

    Trotz erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall untertags ohne Abblendlicht fahren: im Ort 25 Euro, außerorts 60 Euro.

    Bei konkreten Gefährdungen steigen die Sätze, bei Unfällen noch stärker. (uw)

    Die konnte den Mann am Steuer des Landrover schließlich ermitteln. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor dem Augsburger Amtsgericht nun Nötigung vor. Laut Anklage soll der 35-Jährige am Steuer des Landrover dem Porschefahrer gefährlich nah aufgefahren sein. Dann soll er das polizeiähnliche Blaulicht angeschaltet haben, um den Fahrer des

    Blaulicht stellt sich als Nebelleuchte heraus

    Der Fahrer selbst gab sich vor Gericht wortkarg. Über seinen Anwalt ließ er erklären, dass er von dem Blaulicht am Fahrzeug nichts wusste. Der Wagen gehöre ihm nicht. Das Luxusfahrzeug sollte als Ausstellungsfahrzeug auf einer Messe präsentiert werden. Gegenüber der Polizei gab der Halter des Fahrzeugs an, zu diesem Zweck eine besondere Nebelleuchte in den Landrover eingebaut zu haben, die auch blau leuchten kann. Das Licht war hinter dem Lüftungsfilter auf der Vorderseite des Autos verbaut und lässt sich über einen Schalter unter dem Lenkrad an- und ausschalten. Erlaubt ist das nicht, erklärte ein Polizist vor

    Der Verteidiger des Fahrers erklärte, dass sein Mandant womöglich versehentlich an den Schalter gekommen sei und das Blaulicht so angeschaltet habe. Wissentlich habe er es aber nicht betätigt. "Fahrlässige Nötigung gibt es aber nicht", stellte der Verteidiger klar. Deshalb sei sein Mandant freizusprechen. Richterin Andrea Hobert folgte dieser Argumentation, erklärte aber auch: "Die Sache kommt mir komisch vor." Da sie im Zweifel aber für den Angeklagten entscheiden müsse, sprach sie den 35-Jährigen frei. 

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