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Zusmarshausen: Jägerin erschießt Katze in der Falle: Das sagen Jäger zum Urteil

Zusmarshausen

Jägerin erschießt Katze in der Falle: Das sagen Jäger zum Urteil

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    Ende 2020 hat eine Jägerin bei Zusmarshausen eine Katze erschossen - dafür musste sie sich vor Gericht verantworten.
    Ende 2020 hat eine Jägerin bei Zusmarshausen eine Katze erschossen - dafür musste sie sich vor Gericht verantworten. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Einen Sturm der Entrüstung löste der Fall einer Jägerin aus, die vor einiger Zeit in einem Waldstück bei Zusmarshausen eine Katze erschossen hatte. Das Tier saß in einer Lebendfalle. Ein Video der Soko Tierschutz, eines gemeinnützigen Vereins aus Augsburg, der sich für Tierrechte einsetzt, zeigte den grausamen Vorfall und ging binnen kürzester Zeit viral. Schnell wurden Forderungen laut, der Frau den Jagdschein zu entziehen, und auch der Bayerische Jagdverband (BJV) übte Kritik. Nun ist das Urteil gefallen.

    Kurz nach den Feiertagen hat Ende 2020 die Jägerin in einem Waldstück bei Zusmarshausen mit einer Pistole das Tier erschossen.
    Kurz nach den Feiertagen hat Ende 2020 die Jägerin in einem Waldstück bei Zusmarshausen mit einer Pistole das Tier erschossen. Foto: Soko Tierschutz

    Das Video sorgte für große Empörung. Kurz nach den Feiertagen hatte Ende 2020 die Jägerin in einem Waldstück bei Zusmarshausen mit einer Pistole das Tier erschossen. Doch erst der dritte Schuss hatte die Katze erlöst. Wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (Paragraph 17, Nr. 2b) musste sich die Jägerin nun vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Verurteilt wurde sie zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen. Ein Urteil, das von Jägern aus dem Augsburger Land kontrovers diskutiert wird.

    Katze bei Zusmarshausen erschossen: Frau darf ihren Jagdschein behalten

    "Der Richter ist offenbar in seinem Ermessensspielraum geblieben und hat bewusst die Strafe auf 50 Tagessätze festgesetzt", sagt Gerhard Wurm von der Jagd- und Naturschule Wertachtal. Denn: Die Frau darf somit aus strafrechtlicher Sicht ihren Jagdschein behalten. Erst ab einer Strafe von mehr als 60 Tagessätzen werde dieser eingezogen. Das Urteil sei somit zwar zugunsten der Frau ausgefallen, "aber es ist natürlich ein ganz schlechtes Signal für die gesamte Jägerschaft", so Wurm. Die Philosophie, die er den angehenden Jägerinnen und Jägern bei der Ausbildung vermittle, sei eine ganz andere. "Hunde oder Katzen werden grundsätzlich nicht geschossen", betont Wurm. "Auch dann nicht, wenn das Jagdrecht dieses zulässt." So war es auch in diesem konkreten Fall.

    Demnach dürfen Jäger wildernde Katzen töten, wenn sie mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind. Für waidmännisch jagende Jäger gelte jedoch das ungeschriebene Gebot, kein Tier zu erlegen, das einen Namen tragen könnte. Auch der Präsident des BJV, Ernst Weidenbusch, fand damals deutliche Worte. "Die Grundlage für unsere Jagd ist die Achtung vor der Schöpfung. Das, was in den Videos über die Tötung der Hauskatze zu sehen ist, ist nicht tierschutzkonform, nicht waidgerecht und deshalb für uns nicht hinnehmbar", hieß es nach Bekanntwerden des Vorfalls in einer offiziellen Stellungnahme auf der Homepage des BJV.

    Ein Video der Soko Tierschutz, ein gemeinnütziger Verein aus Augsburg, der sich für Tierrechte einsetzt, zeigte den grausamen Vorfall.
    Ein Video der Soko Tierschutz, ein gemeinnütziger Verein aus Augsburg, der sich für Tierrechte einsetzt, zeigte den grausamen Vorfall. Foto: Soko Tierschutz

    Jäger bezeichnet Urteil als richtigen "Schuss vor den Bug"

    Felix Kuwert ist ebenfalls Jäger, kann das Strafmaß jedoch gut nachvollziehen. "Dies ist genau der richtige Schuss vor den Bug", sagt er. Mit den 50 Tagessätzen dürfe die Frau zwar ihren Jagdschein behalten, er ist sich aber sicher, dass das Urteil sich positiv auf das Verhalten der Frau und auch aller anderen Jäger auswirken werde. Sie stehe nun unter Bewährung und könne sich selbst das kleinste Vergehen nicht mehr erlauben. Ist der Jagdschein erst einmal weg, muss das aber nicht das endgültige Ende aller Jagerei sein.

    "Der Jagdschein wird in der Regel nur für fünf Jahre eingezogen", erklärt Gerhard Wurm. Letztendlich liege die Entscheidung jedoch beim Landratsamt, das einen entsprechenden Ermessensspielraum habe. Angehört wird in solchen Fällen gerne der Jagdausschuss. Welche Funktion dieser Ausschuss hat, erklärt Thomas Kreuzer. Der CSU-Landtagsabgeordnete ist dort Vorsitzender und hatte sich bereits im Vorfeld auf eine Anfrage unserer Redaktion zu dem Vorfall geäußert.

    Jäger sollen den Tieren unnötiges Leid ersparen

    "Nach dem Jagdrecht sind Jägerausschüsse eingerichtet, deren Aufgabe darin besteht, mögliche Verstöße von Jagdscheininhabern gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit zu prüfen", sagte Kreuzer. Unter Waidgerechtigkeit verstehe man die geschriebenen und ungeschriebenen Normen und Regeln, nach denen verantwortungsvolle Jäger handeln sollen, gerade auch zum Schutz der Natur und um den Tieren unnötiges Leid zu ersparen. "Die gesetzlich vorgesehene Mitwirkung der

    Angesprochen auf den Vorfall sagte Kreuzer: "Meine Kollegen und ich haben den aktuellen Fall - wie der BJV insgesamt - bisher natürlich mit großer Aufmerksamkeit und auch Besorgnis verfolgt." Um den Fall abschließend zu beurteilen, hätte sich der Jägerausschuss an die Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft sowie an die zuständige Untere Jagdbehörde gewandt und deren Ermittlungsergebnisse angefordert, um den Sachverhalt und die Hintergründe möglichst objektiv bewerten zu können. Eine schriftliche Anfrage an den BJV und die Bitte um Rückruf bei dem Vorsitzenden des Jagdausschusses waren bei Redaktionsschluss noch nicht beantwortet worden.

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