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Zusmarshausen: Fahranfänger hält sich in Zusmarshausen nicht ans Alkoholverbot

Zusmarshausen

Fahranfänger hält sich in Zusmarshausen nicht ans Alkoholverbot

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    Bei einer Verkehrskontrolle bemerken die Beamten bei einem 18-jährigen Kradfahrer Alkoholgeruch.
    Bei einer Verkehrskontrolle bemerken die Beamten bei einem 18-jährigen Kradfahrer Alkoholgeruch. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot. Diese Erfahrung hat nun eine 18-Jähriger bei einer Verkehrskontrolle in Zusmarshausen machen müssen.

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