Wie kann der Staat Familien dabei unterstützen, ihren Alltag zwischen Kindern und Berufstätigkeit leichter zu gestalten? Seit Jahrzehnten gibt es diese Diskussion, nun kommt in wenigen Jahren ein weiterer Hebel hinzu. Ab 2026 gibt es einen bundesweiten Rechtsanspruch auf die Betreuung von Grundschulkindern auch nach dem Ende des Unterrichts. Der Anspruch gilt zunächst für Kinder in der ersten Klasse und wird dann jedes Jahr um einen Jahrgang aufgestockt. Ab 2030 soll der Anspruch für alle Grundschulkinder gelten. Es geht um acht Stunden am Tag.
Aber können wir das schaffen? Und wie sollen unsere Kinder überhaupt betreut, gebildet und individuell gefördert werden nach dem Unterricht? Antworten auf diese Fragen will eine Podiumsdiskussion geben, die der Verein "FIZ – Familien in Zusmarshausen" zusammen mit der Katholischen Erwachsenenbildung bei einer
Schon heute fehlten Erzieherinnen in den Kitas
Schon heute fehlten Erzieherinnen und Kinderpfleger in den Kindertageseinrichtungen, weiß Günter Katheder-Göllner. "Da ist in den nächsten Jahren keine Entspannung in Sicht", sagt er. Die wäre aber nötig, um die Vorgaben des Bundes zu erfüllen. Der sichert finanzielle Hilfe bei der Einrichtung von Betreuungsplätzen zu, solange es sich um Plätze in einem Hort oder einer Ganztagsschule handelt. Die gibt es aber nur, wenn das eingesetzte Personal eine pädagogische Vorbildung hat. Dem Bund geht es nicht allein um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch um Chancengleichheit für alle Kinder. Auch für jene, die von ihren Eltern zu Hause nicht optimal unterstützt werden können.
Wo ist der Unterschied? Horte sind in der Regel Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Pädagogisches Personal betreut und fördert hier die Grundschulkinder nach dem Ende des Unterrichts. In der Regel gibt es ein Mittagessen, und es werden Hausaufgaben gemeinsam gemacht, auch Freizeitangebote sind vorgesehen. Ähnlich sieht es bei der offenen Ganztagsschule (OGTS) aus. Auch hier werden die Kinder von pädagogischem Personal betreut, Freizeitangebote gibt es oft in Zusammenarbeit mit Vereinen oder anderen Organisationen. Träger sind oftmals Jugendhilfeeinrichtungen.
Kinder bräuchten Qualität, findet die Vereinsvorsitzende von FIZ
Sonderstellungen nehmen die gebundene Ganztagsschule und die Mittagsbetreuung ein. Während in der gebundenen Ganztagsschule der schulische Unterricht bis in den Nachmittag verteilt ist, sich mit Freizeitangeboten abwechselt und dafür hauptsächlich Lehrkräfte zuständig sind, ist die Mittagsbetreuung weniger bürokratisch organisiert. Hier kann es auch ein Verein oder eine andere Organisation sein, die die Kinder betreut. Hohe pädagogische Voraussetzungen an das Personal gibt es nicht immer.
Die pädagogische Qualität einer Einrichtung müsse aber eine Mindestanforderung an einen Ganztagesplatz für Kinder sein, sagt die Vorsitzende des Vereins FIZ, Ingrid Hafner-Eichner. Sie nennt das Stichwort Nachqualifizierung, um den Fachkräftemangel in den Griff zu bekommen. Ebenso wichtig sei jedoch auch eine qualitätvolle räumliche Ausstattung. Hafner-Eichner geht es aber auch noch um etwas anderes: Die Betreuung am Nachmittag müsse zwar einerseits viel bieten, auf der anderen Seite aber auch helfen, das Lebensmodell von Familien zu erhalten. "Bayern ist ein Familienland. Unsere gewachsene Struktur mit Vereins- und Familienleben kann aber nur weiterexistieren, wenn Familien auch Zeit haben, sie zu leben", betont sie.