Landkreis Augsburg Jetzt hat sich der Winter doch entschieden, seinem Namen Ehre zu geben und lässt es kräftig frieren und schneien. Das wirft für viele Zeitgenossen einige Versicherungsfragen auf. So sind die Gehwege vielerorts zur gefährlichen Rutschbahnen für Passanten geworden. Doch die Satzungen der Kommunen schreiben ihren Bürgern vor, dass die Bürgersteige von Schnee und Eis freizuräumen sind. Je nach Ortssatzung ist das meistens von 7 oder 8 Uhr morgens bis 20 Uhr am Abend der Fall.
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