Mal waren es 100 Euro, mal nur fünf. Richtig fette Beute machten die zwei jungen Männer auf ihren Diebestouren im vergangenen Jahr nicht. Doch die Sache flog auf. Wegen zehn Fällen von Diebstahl in Welden und Bobingen standen die Männer aus Marokko nun vor Gericht. Nachdem sie die vergangenen Monate in Untersuchungshaft verbracht hatten, durften sie den Gerichtssaal nach dem Urteil ohne Handschellen verlassen.
Konkret ging es bei der Verhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht um eine Diebstahlserie, die die Polizei im vergangenen Mai beschäftigte. Zu dieser Zeit hielten sich die beiden Männer offenbar mehrfach in Welden und Bobingen auf. Dort durchsuchten sie etliche Autos nach Diebesgut. Gestohlen wurden unter anderem Taschen, Geldbeutel, Bargeld und EC-Karten. Oft war die Beute gering, manchmal gingen die beiden Diebe auch leer aus.
Polizei nahm die Diebe in Welden fest
Die Festnahme erfolgte im vergangenen August. Nachdem ein Anwohner die Beamten rief, konnten sie die beiden Täter kurz nach einer der Taten in Welden festnehmen. Gemeinsam hatten alle Fälle, dass die Täter nur Autos durchsuchten, die nicht verschlossen waren. Das spielte beim Urteil zwar eine Rolle, erklärte Susanne Hillebrand, schwerwiegender war jedoch die hohe Anzahl an Fällen, wegen der die beiden vor Gericht standen, betonte sie. Hillebrand verurteilte die beiden Männer jeweils zu einer Haftstrafe auf Bewährung.
Selbst wollten sich die beiden Marokkaner nicht zur Sache äußern. Nach einer kurzen Unterbrechung räumten die Verteidiger der Angeklagten die Taten dann aber im Namen ihrer Mandanten ein. „Die Untersuchungshaft hat ihnen einen Denkzettel verpasst“, meinte einer der beiden Anwälte. Seit ihrer Festnahme im vergangenen Oktober saßen die Männer in Untersuchungshaft.
Diebe zu Bewährungsstrafe verurteilt
Einen Großteil ihrer Zeit in Deutschland verbrachten sie damit, hinter Gittern zu sitzen. Denn wie vor Gericht zur Sprache kam, waren sie erst wenige Monate vor den Taten eingereist. Beide Männer gaben an, in Deutschland Asyl beantragt zu haben. Zuletzt waren sie in Bamberg gemeldet. Dorthin wollten sie nach ihrer Verurteilung zurückkehren, berichteten die beiden Männer über einen Dolmetscher. Sie durften den Gerichtssaal nach dem Urteil verlassen, müssen jedoch nun jeden Wohnortwechsel dem Gericht melden. Sollten sie erneut straffällig werden, droht ihnen eine Haftstrafe von anderthalb Jahren.
So schützen Sie sich vor Diebstählen
- Schließen Sie Ihr Fahrzeug immer ab.
- Tankdeckel/-klappe, auch wenn Sie sich nur kurz vom Fahrzeug entfernen.
- Ziehen Sie den Zündschlüssel immer ab.
- Lassen Sie keine Schlüssel unbeaufsichtigt.
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