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Urteil im Mordprozess von Langweid: Lebenslange Freiheitsstrafe

Dreifachmord in Langweid

Dreifachmörder von Langweid zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

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    Der Dreifachmörder Gerhard B. ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Anmerkung der Redaktion: Der Angeklagte legt keinen Wert darauf, auf Foto- und Videomaterial unkenntlich gemacht zu werden. Daher zeigen wir Gerhard B. in unserer Berichterstattung unverpixelt.
    Der Dreifachmörder Gerhard B. ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Anmerkung der Redaktion: Der Angeklagte legt keinen Wert darauf, auf Foto- und Videomaterial unkenntlich gemacht zu werden. Daher zeigen wir Gerhard B. in unserer Berichterstattung unverpixelt. Foto: Marcus Merk

    Das Urteil im Prozess um den Dreifachmord in Langweid ist gefallen. Der Dreifachmörder Gerhard B. ist zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht stellt außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch wird eine Freilassung nach 15 Jahren Haft erheblich erschwert. Der 65-Jährige wird damit den Rest seines Lebens voraussichtlich hinter Gittern verbringen.

    Der 65-jährige Gerhard B. erschoss vor einem Jahr drei seiner Nachbarn. Am Freitag soll der mutmaßliche Dreifachmörder veruerteilt werden.
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    Der 65-jährige Gerhard B. erschoss vor einem Jahr drei seiner Nachbarn. Am Freitag soll der mutmaßliche Dreifachmörder verurteilt werden.

    Schon vor Beginn des Prozesses gab es keinen Zweifel, dass Gerhard B. drei seiner Nachbarn in Langweid (Landkreis Augsburg) getötet hatte. Der 65 Jahre alte Rentner erschoss seine Opfer im vergangenen Juli mit einer Pistole vom Typ Beretta 92 Combat. Der Sportschütze besaß seit Jahrzehnten mehrere legale Waffen. Die schreckliche Tat sorgte bundesweit für Aufsehen und löste eine Diskussion über das Waffengesetz aus. Gerhard B. schwieg bis zuletzt zu den Einzelheiten des Dreifachmords und blieb dabei, dass er sich an Details der Tat nicht mehr erinnern könne.

    Gerhard B. äußerte sich bis zum Schluss nicht zu den Details der Tat

    Eine ausführliche Einlassung des Täters gab es während der vergangenen 15 Verhandlungstage nicht. Der Rentner mit Halbglatze, Brille und dunklem Oberteil beantwortete zwar gelegentlich Fragen des Gerichts, allerdings nur, wenn es nicht direkt um die Tat ging. Oft wirkte er emotionslos und blickte zu Boden. Etwa, als Fotos der Leichen vor Gericht zu sehen waren oder als die Aufnahme eines Notrufs vom Ehemann einer der Getöteten abgespielt wurden. Gerhard B. war offenbar ein Mann, der wenig zu verlieren hatte. Freunde gab es nicht, Kontakt zur Familie nur selten. Der Rentner hatte offenbar Streit mit praktisch allen in seinem Umfeld – ganz besonders mit den Nachbarn.

    Nachbarschaftsstreit gilt als Auslöser für Dreifachmord in Langweid

    Dieser Streit war es, der bei dem 65-Jährigen im Juli vergangenen Jahres alle Sicherungen durchbrennen ließ. Nachdem es am Tag der Tat mal wieder Ärger gegeben hatte fuhr Gerhard B. an jenem Nachmittag nach Wertingen. Er besuchte das Grab seiner Eltern und aß einen Döner. Als er zurückkehrte, setzte er sich einen Gehörschutz auf, den er als Sportschütze schon oft benutzt hatte, bewaffnete sich mit mehreren Pistolen und tötete damit drei seiner Nachbarn mit Kopfschüssen aus nächster Nähe. Anschließend fuhr er zu dem Haus, in dem der Sohn seiner Nachbarn mit seiner Lebensgefährtin lebt. Die beiden wurden durch Schüsse verletzt, überlebten die kaltblütige Attacke aber. Die Tat ist durch Audioaufnahmen außergewöhnlich gut dokumentiert. Am Tathergang gab es nach etlichen Aussagen von Zeugen aus der Nachbarschaft und Ermittelnden keine Zweifel. Zu klären war allerdings die Frage, inwiefern der Angeklagte schuldfähig ist.

    Unterschiedliche Gutachten zur Verfassung des Täters

    Schon von Beginn des Prozesses an deutete sich ab, dass die Verteidigung die volle Schuldfähigkeit des Angeklagten infrage stellt. Verteidiger Walter Rubach plädierte zuletzt für ein Strafmaß von drei bis 15 Jahren, weil es Zweifel daran gäbe. Seine Argumentation: Zum Zeitpunkt der Tat habe B. an einer „tiefgehenden Bewusstseinsstörung“ gelitten und sei deshalb nur eingeschränkt schuldfähig. Grundlage dafür ist eines von zwei Gutachten zur geistigen und körperlichen Verfassung des Dreifachmörders. Dabei kommen die beiden Gutachten zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Einerseits gibt es da ein Gutachten, das von der Verteidigung des Angeklagten in Auftrag gegeben wurde. Es legt nahe, dass Gerhard B. psychisch krank ist. Die Liste der darin festgestellten Leiden ist lang: Angststörung, Depression, Verfolgungswahn. Hinzu kommen etliche körperliche Krankheiten. 

    Ein anderes Bild zeichnet ein zweites Gutachten, das im Auftrag des Gerichts von einem Sachverständigen erstellt wurde. Staatsanwalt Thomas Junggeburth ließ keinen Zweifel daran, dass er den nun verurteilten Mörder Gerhard B. für voll schuldfähig hält. Er forderte – wie auch die Vertreterinnen der Nebenkläger – lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Das Gericht folgte schließlich der Forderung der Staatsanwaltschaft.

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