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Thierhaupten: Reform: Hebesatz für die Grundsteuer B wird in Thierhaupten gesenkt

Thierhaupten

Reform: Hebesatz für die Grundsteuer B wird in Thierhaupten gesenkt

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    Die Gemeinderäte in Thierhaupten taten sich schwer, über die neuen Hebesätze zu entscheiden. Denn viele Bescheide sind noch offen.
    Die Gemeinderäte in Thierhaupten taten sich schwer, über die neuen Hebesätze zu entscheiden. Denn viele Bescheide sind noch offen. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Auch wenn Thierhauptens Bürgermeister Toni Brugger die Grundsteuerreform in der Gemeinderatssitzung als „Unwort des Jahres“ bezeichnete, so kam der Rathauschef samt Gemeinderatsgremium doch nicht umhin, sich um die Folgen dieser Reform zu kümmern – und einen Blick auf die Hebesätze zu werfen, die künftig in der Marktgemeinde gelten sollen. Bisher lagen die Hebesätze für landwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) und für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) bei 350 Prozent.

    Unklar ist, was die Hebesätze der Grundsteuer für die Bürger bedeuten

    Beschlossen wurde nun, den Hebesatz für die Grundsteuer A bei 350 Prozent zu belassen. Für die Grundsteuer B gilt künftig ein Hebesatz von 220 Prozent. Was dieser Beschluss unterm Strich für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet, lasse sich pauschal nicht sagen, erklärte Kaspar Wallner in seiner Funktion als Kämmerer. Und auch die Marktgemeinde tappt noch ein Stück weit im Dunkeln, wenn es um die Frage geht, wie viel Geld die Grundsteuer A und B in den kommunalen Haushalt spülen wird. Der Grund: Zahlreiche Bescheide sind noch offen. Rund 110 Fälle, die für die Errechnung der Messbeträge für die Grundsteuer A relevant sind, sind noch unklar. Für weitere 450 Fällen, die ausschlaggebend sind für die Berechnung des Grundsteuermessbetrags für die Grundsteuer B, gibt es ebenfalls noch kein belastbares Zahlenmaterial. Ein Blick in die vorliegenden Daten zeige darüber hinaus massive Ausreißer, erklärte Wallner im Gremium, was auch bedeutet: Korrekturläufe sind nicht ausgeschlossen.

    Mit all diesen Unsicherheitsfaktoren im Blick stellte der Kämmerer dennoch Zahlen vor, die dem Gremium dabei helfen sollten, sich einem „vernünftigen Ergebnis“ zu nähern. Die Diskussion über die Hebesätze basierte auf der Grundidee, sich den bisherigen Einnahmen anzunähern. Im laufenden Jahr wurden rund 48.000 Euro an Grundsteuer A eingenommen. Das Gremium entschied sich dafür, den Hebesatz für die Grundsteuer A bei 350 Prozent zu belassen. Da der Grundsteuermessbetrag sich verändert hat, könnte das für Thierhaupten Einnahmen von gut 55.000 Euro im Jahr bedeuten.

    Gemeinderäte einigen sich auf Hebesatz von 220 bei Grundsteuer B

    Mit Blick auf die Grundsteuer B jonglierte der Gemeinderat mit ganz anderen Beträgen. Im laufenden Jahr hat Thierhaupten rund 400.000 Euro an Grundsteuer B eingenommen – bei einem Hebesatz von 350 Prozent. Dass dieser Hebesatz nicht gehalten wird, war den Mitgliedern des Gemeinderats klar. Durch die Veränderung des Grundsteuermessbetrags hätte die Gemeinde mit einem Hebesatz von 350 Prozent künftig 700.000 Euro im Jahr einnehmen können. In Stein gemeißelt war jedoch auch bei der Grundsteuer B kein Betrag. Die Entscheidung für einen neuen Hebesatz solle „net ausg’schamt“ sein, befand Bürgermeister Toni Brugger und steuerte damit auf einen neuen Hebesatz zu, der zweierlei berücksichtigen sollte: Die Hebesätze müssten so festgelegt werden, dass die Marktgemeinde keine Mindereinnahmen hat. Im nächsten Jahr nochmal die Hebesätze hochzudrehen, sei aber ebenfalls nicht sein Wunsch. Sein Vorschlag: Der Hebesatz könne bei 230 oder 240 Prozent liegen und so 460.000 bis 480.000 Euro in die Kasse spülen.

    Eine Mehrheit fand sich final bei einem Hebesatz von 220 Prozent, was bedeutet, dass rund 390.000 Euro an Einnahmen errechnet werden konnten. Weitere gut 50.000 Euro konnten nur angenommen werden. Gemeinderat Franz Hölzl positionierte sich klar dafür, dass die Gemeinde hier keinen „Schluck aus der Pulle“ nehmen sollte und wollte sich auf maximal 220 bzw. 230 Prozent einlassen. Auch Josef Kienberger und Wolfgang Wittmann plädierten für einen Hebesatz von 220 Prozent. Gemeinderat Paul Heinrich hätte den Hebesatz auf 250 Prozent angehoben, um „etwas mehr aus der Grundsteuer rauszuholen“. Auch Ratskollege Claus Braun verwies auf die Projekte, die in der Gemeinde anstünden – und für die mehr Einnahmen zur Finanzierung hilfreich wären.

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