Wie sieht die Rechtslage aus, wenn die Hecke eines Hauseigentümers allmählich über den angrenzenden städtischen Grund und Boden sprießt? Prinzipiell ist eine solche Situation ganz eindeutig vom Gesetzesgeber geregelt: Der Hausbesitzer muss die Hecke zurückschneiden und kann bei Untätigkeit auch von der Stadt dazu aufgefordert werden. Kommt er einer solchen Aufforderung nicht nach, kann die Kommune selbst tätig werden und dem Grundstücksbesitzer die Rechnung dafür zukommen lassen. In vielen Fällen passiert das jedoch nicht so schnell, da die Stadtverwaltungen oftmals ein Auge zudrücken. Nicht so beim Stadtberger Bürger Peter Merk, der mit einer körperlichen Schwerbehinderung lebt.
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