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Stadtbergen: So will Stadtbergen am Leitershofer Herrgottsberg mehr Wohnraum schaffen

Stadtbergen

So will Stadtbergen am Leitershofer Herrgottsberg mehr Wohnraum schaffen

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    Bei der jüngsten Sitzung des Stadtrats ging es erneut darum, wie viel Wohnraum auf den von villenartigen Häusern geprägten großen Grundstücken am Herrgottsberg entstehen kann.
    Bei der jüngsten Sitzung des Stadtrats ging es erneut darum, wie viel Wohnraum auf den von villenartigen Häusern geprägten großen Grundstücken am Herrgottsberg entstehen kann. Foto: Andreas Lode

    Freier Wohnraum ist knapp und neue Baugebiete fehlen allerorten. Gibt es doch einmal ein freies Plätzchen, kommt schnell Kritik am "Flächenfraß" auf. Das Thema "Nachverdichtung" ist daher in aller Munde. Schließlich soll durch die Nutzung freier Flächen die Ausweisung neuer von villenartigen Häusern geprägten großen Grundstücken entstehen kann. Stadtbaumeister Rainer Biedermann präsentierte dazu verschiedene Alternativen und stellte die Stadträte dabei vor so manch knifflige Rechenaufgabe.

    Grundstücke von teilweise mehr als 2000 Quadratmetern sind am Herrgottsberg zu finden. In den Augen der Grünen Platz genug, um dort eine "moderate Nachverdichtung" umzusetzen. "Kinder sollten beispielsweise an das Elternhaus anbauen können", sagte Julia Mai und regte sogar an, eine Bebauung von drei Vollgeschossen plus Dachgeschoss zu ermöglichen. Derzeit sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Leitershofen West" überwiegend Wohngebäude mit ein bis zwei Wohneinheiten vorhanden. Lediglich im Almweg 7 gibt es bislang ein Gebäude mit vier

    Die Besonderheit des Wohngebiets am Herrgottsberg soll erhalten bleiben

    Ist demnach das Grundstück weniger als 1000, also maximal 999 Quadratmeter groß, sollte lediglich eine Wohneinheit pro volle 250 Quadratmeter freie Grundstücksfläche möglich sein. 999 geteilt durch 250 ergebe zwar 3,9 - aufgerundet werde jedoch nicht. Somit wären in diesem Fall drei Wohneinheiten das Maximum, da eine vierte Wohneinheit nicht die erforderlichen vollen 250 Quadratmeter erreicht. Bei Grundstücken von mehr als 1000 bis maximal 2000 Quadratmeter sei der Teiler 350, bei noch größeren Grundstücken müsse eine freie Fläche von vollen 500 Quadratmetern zugrunde gelegt werden. Eine zweite Variante sieht zudem eine Begrenzung auf maximal drei Wohneinheiten pro Gebäude vor. Sinn der Reglementierungen ist laut Biedermann, "dass die Besonderheit des Wohngebiets erhalten bleiben soll".

    Wie kompliziert die Berechnung in der Realität ist und welche Ungleichheiten aufgrund nur weniger Quadratmeter unterschiedlicher Größe entstehen können, machte Biedermann anhand eines Beispiels von Grundstücken "Am Nervenheil" deutlich. So gebe es dort eine Fläche von knapp 1020 Quadratmetern. Somit käme hier der Teiler von "350" infrage, was einen Wert von 2,9 ergibt. Also wären dort lediglich zwei Wohneinheiten möglich. Alle andere Grundstücke hätten jedoch weniger als 1000 Quadratmeter, weshalb dort der Teiler "250" gelte. Ergebnis: Auf den kleineren Grundstücken dürften drei, auf der geringfügig größeren Fläche allerdings nur zwei Wohneinheiten errichtet werden. Um diese Ungleichheiten auszugleichen, regte Biedermann an, dass bei Grundstücken, die kurz unter oder oberhalb der Berechnungsschwelle liegen, Ausnahmen zugelassen werden können.

    "Entweder man baut in die Breite oder in die Höhe"

    Roland Mair von der SPD brachte das Dilemma in Sachen Nachverdichtung auf den Punkt. "Entweder man baut in die Breite oder in die Höhe", sagte der Fraktionsvorsitzende. Es gelte daher genau zu unterscheiden, was eine moderate Nachverdichtung und was eine massive Überbebauung sei. Von daher würde die SPD den vorgeschlagenen Alternativen zustimmen. Ähnlich sah dies auch Günther Oppel (Pro Stadtbergen). "Man muss nicht immer alles zupflastern", sagte er. Manchmal sei weniger mehr. Und über alles Weitere könne man nachdenken, sobald es von den Bürgerinnen und Bürgern Reaktionen auf die öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplans gebe.

    Da auch Tobias Schmid (CSU) den Vorschlag der Verwaltung als "gut" bewertete und auch die Freien Wähler und sogar Thomas Miehler - als Einziger von den Grünen - dem Beschlussvorschlag zustimmte, wurde die Änderung des Bebauungsplans bei vier Gegenstimmen mehrheitlich angenommen. Die Sitzung dieses Punkts der Tagesordnung leitete übrigens Zweiter Bürgermeister Michael Smischek. Bürgermeister Paul Metz hatte sich auf Wunsch von Martina Bauer (Die Grünen) als Anwohner des betroffenen Gebiets nicht an der Diskussion beteiligt und war vom Tisch abgerückt.

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