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Stadtbergen: Prunkbau für eine Autosammlung ärgert Anwohner und Naturschützer

Stadtbergen

Prunkbau für eine Autosammlung ärgert Anwohner und Naturschützer

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    Auf diesem freien Grundstück im Höhenweg Leitershofen will ein Gersthofer Abrissunternehmer ein Haus mit 31 Tiefgaragenplätzen für die private Autosammlung bauen. Anwohner klagen dagegen vor dem Augsburger Verwaltungsgericht und auch der Bund Naturschutz läuft Sturm.
    Auf diesem freien Grundstück im Höhenweg Leitershofen will ein Gersthofer Abrissunternehmer ein Haus mit 31 Tiefgaragenplätzen für die private Autosammlung bauen. Anwohner klagen dagegen vor dem Augsburger Verwaltungsgericht und auch der Bund Naturschutz läuft Sturm. Foto: Marcus Merk

    Es ist eines der schönsten Wohngebiete im Augsburger Raum. Schmucke Einfamilienhäuser mit großen Gärten in Nebenstraßen mit wenig Verkehr säumen vor allem den östlichen Teil des Stadtberger Ortsteils Leitershofen. Freie Baugrundstücke sind rar. Einem Gersthofer Unternehmer ist es vor wenigen Jahren gelungen, im Höhenweg eine freie Fläche zu kaufen. Nun plant er dort einen Neubau, der alle anderen Domizile in den Schatten stellt. Doch die Anwohner sind ob der Dimensionen entsetzt. Denn: Es handelt sich um eine Villa mit mehr als 1000 Quadratmetern Wohnfläche und einer Tiefgarage mit 31 Stellplätzen für die private Autosammlung. Nun wird vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen den Freistaat Bayern wegen der Baugenehmigung geklagt und auch der Bund Naturschutz läuft Sturm. 

    Bereits die im April 2020 eingereichte formlose Anfrage zum Neubau "eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und zwei Garagenebenen" fand im Bau- und Umweltausschuss zunächst keine Mehrheit. Zu überdimensioniert erschien den Räten das Vorhaben. Nach Informationen unserer Redaktion wollte der Unternehmer, der unter anderem im Tiefbau tätig ist, sein Haus so gestalten, dass er von jedem Raum aus auch im Abendschein noch einen freien Blick auf seine Autosammlung hat. Doch das gemeindliche Einvernehmen konnte ob des zu geringen Abstands zur Straße und der Größe nicht erteilt werden. Der Bauherr besserte nach. 

    Wertvoller Baumbestand in einer "Nacht- und Nebelaktion" abgeholzt

    Nach einer Reduzierung der Grundfläche und Höhe wurde ein Jahr später ein geänderter Bauantrag eingereicht, der mit 8:1 Stimmen die Hürde im Bauausschuss nahm. Allerdings legte nun das Landratsamt Augsburg ein Veto ein. Doch der Bauherr schaffte bereits vor der schließlich im August 2022 erteilten Baugenehmigung Fakten. Schon zwei Monate zuvor hatten Anwohner in einer (abgewiesenen) Petition an das Bayerische Bauministerium beanstandet, dass bereits im Frühjahr 2020, als lediglich die formlose Anfrage behandelt wurde, in einer "Nacht- und Nebelaktion" wertvoller Baumbestand abgeholzt wurde. Dabei handelte es sich unter anderem um bis zu 60 Jahre alte Eichen.

    Auch die zwei auf dem Grundstück stehenden Bungalows seien in einem ähnlichen Hauruck-Verfahren abgerissen worden. Zudem fanden umfangreiche Erdarbeiten statt, da das Gelände ein Gefälle von 16 Prozent aufweist und der Unternehmer eine ebene Baufläche schaffen wollte. Bis zu einer Höhe von etwa drei Metern wurde bereits der Boden abgetragen und am anderen Ende wieder aufgeschüttet. Das Landratsamt hat zwar Kenntnis von diesen Vorgängen, sieht aber keinen Handlungsbedarf. 

    Bereits im Rohbau befindet sich in Leitershofen diese Villa eines Augsburger Fußballfunktionärs. Der Bund Naturschutz kritisiert zwar ebenfalls die Größe, Anwohner aber loben die Transparenz und Kommunikation bei der Umsetzung des Bauvorhabens.
    Bereits im Rohbau befindet sich in Leitershofen diese Villa eines Augsburger Fußballfunktionärs. Der Bund Naturschutz kritisiert zwar ebenfalls die Größe, Anwohner aber loben die Transparenz und Kommunikation bei der Umsetzung des Bauvorhabens. Foto: Matthias Schalla

    Auf Nachfrage teilt die Behörde mit, dass zwar die Nebengebäude des Objekts einschließlich eines Teils der unterirdischen Tiefgarage im Außenbereich liegen und somit nach dem Baugesetzbuch genehmigungsfähig seien. Der Abbruch der Bungalows sei jedoch nach der Bayerischen Bauordnung "baurechtlich verfahrensfrei", also auch ohne Genehmigung erlaubt. Und obwohl die Fläche bereits planiert ist, "wurde eine Baugrube für das Bauvorhaben bislang nicht ausgehoben". Auch die Rodung des alten Baumbestands beanstandet das Landratsamt nicht. Zwar wird eingeräumt, "dass die für das Bund Naturschutz (BN) reagiert darauf mit scharfer Kritik. 

    Tiefgarage mit 31 Stellplätzen "gehört ins Gewerbegebiet"

    "Aus Sicht des Bund Naturschutz Stadtbergen steht das fragliche Bauvorhaben den Belangen von Natur und Umwelt diametral entgegen", teilt die Ortsgruppe mit. Die äußerst sensible Lage des Grundstücks am Ortsrand von Leitershofen und am Waldrand würde eine ebenfalls äußerst sensible Art der Bebauung erfordern. "Davon kann bei diesem Prunkbau keine Rede sein", heißt es in der Pressemitteilung. Schließlich stelle ein massiver Bauklotz am Ortsrand "keine naturverträgliche Ortsabrundung" dar. "Eine Tiefgarage für 31 Fahrzeuge gehört nicht in eine Wohngegend, sondern in ein Gewerbegebiet", kritisiert der BN. Auch die Anwohner beklagen, dass alleine die Wandfläche an der Südseite des Gebäudes eine Länge von knapp 40 Metern habe.

    Dass bestehende alte Gebäude abgerissen und wertvoller Baumbestand beseitigt wurden, um vollendete Tatsachen zu schaffen, würde laut BN bei diesem Bauvorhaben ins Bild passen. "Auf viele Jahre ist die ökologische Bedeutung dieses Grundstücks verloren." Bisher habe man in Leitershofen auf eine maßvolle Bebauung Wert gelegt. "Jetzt sind in derselben Straße zwei Bauvorhaben, eines davon schon im Rohbau, die diese Maßstäbe brutal sprengen". Damit spielt der BN auf die künftige Villa eines Augsburger Fußballfunktionärs an. Hier hat es nach Auskunft der Anwohner jedoch im Vorfeld stets Kommunikation und Transparenz gegeben. Gegen den "Prunkbau" mit 1000 Quadratmetern Wohnfläche und 31 Stellplätzen für die Autosammlung aber gehen die Nachbarn nun juristisch vor.

    Telefonische und schriftliche Anfragen bleiben unbeantwortet

    Der Gerichtstermin in der vergangenen Woche musste krankheitsbedingt verschoben werden, der Ausgang bleibt daher ungewiss. Denn: Nach Auffassung der Unteren Bauaufsichtsbehörde "fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein". Der Gersthofer Abrissunternehmer hat auf telefonische und schriftliche Anfragen unserer Redaktion bislang nicht reagiert. 

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