Keine Stellplatzsatzung mehr, keine Pflicht für Spielplätze an Wohnanlagen und keine Vorschriften für die Gestaltung von Freiflächen in Bebauungsplänen: Die Pläne der Bayerischen Staatskanzlei zum Bürokratieabbau treffen, wie berichtet, in einigen Kommunen des Landkreises Augsburg nicht auf Freude. Der Stadtrat Stadtbergen hatte deshalb Ende Juli an den bayerischen Verkehrs- und Bauminister Christian Bernreiter (CSU) geschrieben, mit der Bitte, das Gesetzesvorhaben noch einmal zu überprüfen. Jetzt hat der Minister dem Bürgermeister Paulus Metz geantwortet.
Das geplante Modernisierungsgesetz, so schreibt Bernreiter, sei eine Folge der Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder im Juni im Landtag. Darin habe er Bereiche definiert, in denen es seiner Meinung nach auch mit weniger Bürokratie geht. Bernreiter erläutert im Einzelnen: „Das Stellplatzrecht ist in zahlreichen Diskussionen mit der Bauwirtschaft als ein eindeutiger Kostentreiber beim Bauen identifiziert worden. Insbesondere die Tatsache, dass viele bestehende gemeindliche Stellplatzsatzungen eine Erhöhung der im staatlichen Recht vorgesehenen Stellplatzzahlen enthalten. Die Stellplatzsatzung der Stadt Stadtbergen ist in diesem Punkt, wie Sie wissen, keine Ausnahme.“
Die Stellplatzsatzung der Stadt Stadtbergen ist in diesem Punkt, wie Sie wissen, keine Ausnahme
Christian Bernreiter, Bayerischer Bauminister
Mit gutem Grund habe der Ministerrat deshalb beschlossen, genau hier anzusetzen und einen Systemwechsel vorzunehmen. Künftig solle eine Stellplatzpflicht dort gelten, wo sie eigens von den Kommunen angeordnet wurde. Diese darf dann aber nicht mehr, wie bisher, mehr oder weniger Stellplätze einfordern, als gesetzlich in Bayern vorgesehen, sondern nur noch weniger. Bestehende Stellplatzsatzungen sollen aber für eine Übergangszeit weitergelten.
Hintergrund vieler Freiflächengestaltungssatzungen sei vor allem das Bedürfnis, ein einheitliches, ökologisch sinnvolles und nachhaltiges Ortsbild zu schaffen und zu erhalten. Für die Kommunen gehe es da vor allem um die Möglichkeit, gegen die Verbreitung von Bodenversiegelung, etwa durch Schottergärten, vorgehen zu können. Genau diese könnte aber weiterhin mittels örtlicher Bauvorschriften verboten werden, heißt es in dem Schreiben weiter.
Bürgermeister Metz sieht Zukunft von Spielplätzen unklar
Anders sei die Situation beim Spielplatzrecht. Hier soll die im staatlichen Recht verankerte Spielplatzpflicht gestrichen und für die Gemeinden die Möglichkeit geschaffen werden, eine den örtlichen Gegebenheiten entsprechende Regelung für Gebäude mit mehr als fünf Wohnungen zu schaffen. Bürgermeister Metz hatte befürchtet, dass in Zukunft in Baugebieten einfach kein Platz für Spielplätze sei, wenn diese nicht von vornherein vom Investor mitgeplant werden müssten.
In dem Modernisierungsgesetz enthalten ist zudem unter anderem die Verfahrensfreiheit von Dachgeschossausbauten und von Nutzungsänderungen. Das klare Ziel sei hier, den Wohnungsbau zu erleichtern und zu beschleunigen. Damit sollten beispielsweise auch die ausführenden Handwerksbetriebe entlastet werden. Gegen diesen Teil des Gesetzes hatten sich weder Stadtbergen noch andere Kommunen aus dem Augsburger Land gewendet.
Man sieht um was es beim Bürokratieabbau geht: "Das Stellplatzrecht ist in zahlreichen Diskussionen mit der Bauwirtschaft als ein eindeutiger Kostentreiber beim Bauen identifiziert worden." Keine Spielplätze, kein unnötiger Schnickschnack! Zentralistischer Dirigismus aus der Staatskanzlei, und vor Ort schaut man in die Röhre. Wo kämen wir denn hin wenn vor Ort entschieden wird! Wo sind eigentlich die Auto liebenden Konservativen wenn es heißt, ab jetzt dürfen nur noch weniger Stellplätze eingeplant werden?
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden