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Stadtbergen: Gericht entscheidet: Kinderlärm am Kneippbecken ist Anwohnern zumutbar

Stadtbergen

Gericht entscheidet: Kinderlärm am Kneippbecken ist Anwohnern zumutbar

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    Anwohner hatten wegen Lärmbelästigung durch das Kneippbecken in Stadtbergen vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Die Klage wurde abgewiesen.
    Anwohner hatten wegen Lärmbelästigung durch das Kneippbecken in Stadtbergen vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Die Klage wurde abgewiesen. Foto: Andreas Lode (Archivbild)

    Lärmende Kinder, ausgelassene Partys und unsachgemäße Nutzung des Kneippbeckens am August-Abenstein-Weg in Stadtbergen: Seit der Eröffnung der Anlage im Mai 2019 hatten sich Anwohner immer wieder vehement darüber beschwert, dass die Nutzer der Wellnesseinrichtung sich nicht an die Regeln halten und stattdessen regelmäßig "Halligalli" veranstalten. Grund dafür sei vor allem die falsche Lage und Ausführung des Beckens, die nicht dem Bauantrag entspreche. Nachdem das Landratsamt jedoch eine von der Stadt beantragten nachträgliche Änderung genehmigt hatte, reichten sie Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. Am Montag fiel nun von der 5. Kammer die Entscheidung. Und die Vorsitzende Richterin fand klare Worte. 

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