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Fußball: Zuschauen nur mit Impfung und Test

Fußball

Zuschauen nur mit Impfung und Test

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    Nur wer geimpft oder genesen plus getestet oder geboostert ist, darf beim Fußball zuschauen. Alle anderen müssen draußen bleiben.
    Nur wer geimpft oder genesen plus getestet oder geboostert ist, darf beim Fußball zuschauen. Alle anderen müssen draußen bleiben. Foto: Oliver Reiser

    Bayern hat die Corona-Bestimmungen gelockert: Bei Profiklubs in den ersten vier Ligen dürfen wieder 10.000 Zuschauer ins Stadion. Aber was ist eigentlich mit den Amateurvereinen?

    Unterhalb der Regionalliga gilt: Die verfügbare Zuschauerkapazität darf zu 50 Prozent ausgelastet werden. Aber: Was ist Zuschauerkapazität? Was bedeutet das für einen Bezirksliga-, Kreisliga- oder Kreisklassen-Verein ohne Tribüne und feste Sitzplätze?

    „Plätze“ sind dabei nicht im Sinne von festen Steh- oder Sitzplätzen zu verstehen, sondern räumlich – so die Erläuterung des Innenministeriums. „Gemeint ist der Platz, der durchschnittlich erforderlich ist, um den Mindestabstand einhalten zu können.“ Die Zuschauer müssen einen Abstand von 1,5 Metern wahren, dann ist alles in Ordnung. Wie viele Fans nun rund um den Platz passen, hängt ganz vom Einzelfall ab. Sportstätten auf freiem Feld sind – anders als Stadien oder Tribünen – in aller Regel nicht kapazitätsbeschränkt. Ja, es lässt sich gar keine Kapazität feststellen.

    Regelungen sind der Wahnsinn

    „Die ganzen Regelungen sind der Wahnsinn bei Amateurvereinen“, bezeichnet Klaus Raßhofer, Sportlicher Leiter des TSV Neusäß, die aktuelle Situation. Für Zuschauer gilt laut Innenministerium auch im Freien die 2G-Plus-Regel. Einen Unterschied zu Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gibt es bei den Zugangsbestimmungen nicht. Aber die Maskenpflicht entfällt (in geschlossenen Räumen darf die Maske am Sitzplatz abgenommen werden). Zuschauer müssen also Impfnachweis und aktuellen (negativen) Corona-Test mitbringen. Dabei werden Antigen- und PCR-Test akzeptiert. Wer doppelt geimpft und zusätzlich geboostert oder frisch genesen ist, braucht keinen Testnachweis. Die Regeln für Zuschauer sind bei Sportveranstaltungen im Außenbereich strenger als für die Sportler und Sportlerinnen: „2G gilt für den Zugang zu Sportstätten zur eigenen sportlichen Betätigung und zur praktischen Sportausbildung unter freiem Himmel“, schreibt das Innenministerium. Trainer und Trainerinnen hingegen können die Sportstätten sogar ungeimpft betreten. Für sie gilt 3G (geimpft, genesen oder getestet). „Das ist doch verrückt“, schüttelt Raßhofer den Kopf.

    Großer Verwaltungsaufwand

    Zuschauen mit 2G-Plus, spielen mit 2G. Auf die Heimvereine kommt unter den aktuellen Corona-Regeln ein großer Verwaltungsaufwand zu. Besonders schwierig ist es für die Vereine, die ihre Kunstrasenplätze vermieten. Der TSV Neusäß hat sich dabei mit dem TSV Gersthofen abgesprochen. „Wir lassen und von den Platzmietern bestätigen, dass sie für die 2G-Regelung bei den Spielern beider Mannschaften verantwortlich sind“, erklärt Raßhofer. Ebenso wie für die Kontrolle der Zuschauer. „Wir werden das kontrollieren und unter Umständen jemand des Platzes verweisen“, kündigt der Funktionär an. Noch handelt sich nur um Testspiele, bei denen wenig Zuschauer kommen. „Ich hoffe, dass es bis zum Beginn der Punktspiele eine praktikable Lösung gibt“, sagt Raßhofer.

    Appell des BFV verhallt bisher ungehört

    Der Bayerische Fußballverband plädiert für Amateurfußball im Freien ohne 2G. Hier bleibt es bislang beim Appell. Um den Organisationsaufwand für Vereine zu verringern, hat der BFV einen Antrag an das Innenministerium gestellt. Wie in Nordrhein-Westfalen und und Hessen sollen Vereine die Einhaltung der gültigen Regeln in einem Musterformular rechtssicher bestätigen. Damit entfällt die Kontrollpflicht der Gastmannschaft durch den Heimverein. Zuschauer werden sich hingegen wohl weiter testen lassen müssen. (oli/AL)

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