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Wiederholung nach Eiswürfelwurf

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Wiederholung nach Eiswürfelwurf

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    Auch Thomas Holzapfel hatte schon Schlimmes befürchtet, als die Partie der Bezirksliga Nord zwischen seinem FC Lauingen und dem TSV Hollenbach in der 92. Minute abgebrochen wurde, weil sich der Schiedsrichter nach einem fliegenden Eiswürfelgeschoss eines Lauinger Betreuers bedroht fühlte. Der FCL-Trainer rechnete mit einer Niederlage plus – im schlimmsten Fall – einem Punktabzug durch das Sportgericht. Doch nach der mündlichen Verhandlung vor dem schwäbischen Bezirks-Sportgericht kam es nun ganz anders.

    Der FC Lauingen wurde komplett freigesprochen und kommt zu einem Wiederholungsspiel. Eine Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter konnte nicht ausreichend nachgewiesen werden. Somit also weder eine Wertung der Partie für den TSV Hollenbach, noch eine Bestrafung gegen den FC Lauingen – das überrascht im Lager des TSV Hollenbach schon sehr. „Wir werden das ganze jetzt erst einmal sacken lassen und dann in aller Ruhe über eine Berufung gegen das Urteil nachdenken“, so TSV-Fußballabteilungsleiter Bernhard Fischer in einer ersten Stellungnahme zu dieser seltsamen Urteilsfindung, die sich geschlagene zwei Monate hinauszögerte.

    Die entscheidende Frage dabei: War der Wurf des Lauinger Betreuers gezielt auf den Referee gerichtet? Diese Ansicht vertraten die Unparteiischen und brachen die Partie ab. Doch die diversen Zeugenaussagen konnten dieses Bild nicht bestätigen. Dass der Eisbeutel geworfen wurde, steht außer Zweifel. Doch es kamen erhebliche Zweifel auf, dass es tatsächlich eine „zielgerichtete“ Aktion war. Ein Zeuge erklärte, dass der Eisbeutel auf dem Boden landete, aufplatzte und dann Eiswürfel heraussprangen. Nach weiteren Angaben wurde der Schiedsrichter auch durch einzelne Würfel getroffen.

    „Bei Bewertung der verschiedenen Aussagen in der mündlichen Verhandlung kommt das Bezirks-Sportgericht Schwaben hingegen zur Überzeugung, dass der Betroffene nicht die Absicht hatte, den Schiedsrichter mit dem Eisbeutel körperlich zu attackieren“, lautet es im Urteilstext. Deshalb seien die Voraussetzungen für einen Spielabbruch letztlich nicht gegeben.

    Ganz ungeschoren kommt der Lauinger Betreuer aber nicht davon. Für sein Fehlverhalten verurteilte ihn das Sportgericht zu einer Geldstrafe von 300 Euro unter Vereinshaftung. (AL)

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