Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg Land
Icon Pfeil nach unten

Prozess in Augsburg: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Dreifachmörder von Langweid

Prozess in Augsburg

Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Dreifachmörder von Langweid

    • |
    • |
    Auch am vorletzten Verhandlungstag wird über die Schulfähigkeit von Gerhard B. gesprochen.
    Auch am vorletzten Verhandlungstag wird über die Schulfähigkeit von Gerhard B. gesprochen. Foto: Stefan Puchner, dpa

    Am voraussichtlich vorletzten Verhandlungstag im Prozess um den Dreifachmord von Langweid geht es erneut um die Schuldfähigkeit des Angeklagten Gerhard B. Während die Staatsanwaltschaft keine Zweifel an der Schuldfähigkeit hat und das höchstmögliche Strafmaß fordert, sorgt der Verteidiger des Angeklagten mit seiner Forderung für entsetztes Lachen im Zuschauerraum.

    Staatsanwalt fordert lebenslage Haft für Dreifachmord in Langweid

    Einen Großteill seines 90-minütigen Schlussplädoyers widmet Staatsanwalt Thomas Junggeburth der Frage nach der Schuldfähigkeit des Angeklagten. Zuvor hatte eine Gutachterin, die von Gerhard B.s Anwalt beauftragt wurde, ebendiese Schuldfähigkeit angezweifelt. Junggeburth kritisiert diese Erkenntnisse scharf. Die Gutachterin habe seiner Ansicht nach methodisch fragwürdig gearbeitet. „Grundlage für eine Entscheidung kann ein derart fehlerhaftes Gutachten nicht sein.“ Stattdessen führe kein Weg daran vorbei, die volle Schuldfähigkeit des Angeklagten anzuerkennen. Diese volle Schuldfähigkeit hatte ein vom Gericht beauftragter Gutachter als erwiesen angesehen.

    Laut Junggeburth handelte der Angeklagte nicht im Affekt, sondern sehr bedacht und umsichtig. Die Tat gleiche einer Hinrichtung, mit der er den jahrelangen Nachbarschaftsstreit endgültig habe beenden wollen. Auch dass sich Gerhard B. nicht an die Tat erinnern könne, hält der Staatsanwalt für unglaubwürdig, da der Angeklagte kurz nach seiner Festnahme die Fragen der Polizisten beantworten konnte. Aufgrund dieser Umstände fordert Junggeburth eine lebenslange Haftstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. In diesem Fall könnte Gerhard B. nicht nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen werden.

    Hinterbliebener Teenager richtet sich an Gerhard B.

    Auch die beiden Vertreterinnen der Nebenklage, Daniela Rose und Isabel Kratzer-Ceylan, schließen sich der Forderung nach einer lebenslangen Haftstrafe und der besonderen Schwere der Schuld an. Ihre Mandanten würden bis heute unter der Tat leiden, sagt Rose.

    Kratzer-Ceylan liest zudem ein paar Sätze vor, die der Sohn des getöteten Ehepaars formuliert hat. „Er hat mich gebeten, das vorzulesen“, sagt die Anwältin. In seinen Ausführungen beschreibt der Teenager, der inzwischen bei Bekannten lebt, wie ihm die Tat den Boden unter den Füßen weggerissen und sich sein Leben von einem auf den anderen Tag geändert habe. Nie wieder könne er mit seinem Vater und seiner Mutter essen, Ausflüge machen, Zeit verbringen. Zum Abschluss wenden sich die Worte direkt an Gerhard B., der das Vorgelesene mit starrem Blick auf den Boden verfolgt: „Ich hoffe, Sie bleiben für immer weggesperrt.“

    Rechtsanwalt Rubach hat Zweifel an der Schuldfähigkeit

    Verteidiger Walter Rubach erklärt in seinem Plädoyer hingegen, dass er das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten von Experten habe prüfen lassen. Dabei seien keine methodischen Fehler erkannt worden. Welches der beiden Gutachten stimme, müsse das Gericht entscheiden. „Aber wenn es Zweifel an der Schuldfähigkeit gibt, muss diese Schuldunfähigkeit anerkannt werden. Und dann bewegen wir uns in einem Strafmaß von drei bis 15 Jahren“, führt Rubach aus. Auf diese Abschlussworte folgt entsetztes Lachen der Zuschauer. Das Urteil in dem Mordprozess wird am 26. Juli bekannt gegeben.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden