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Prozess in Augsburg: Mutter und Tochter shoppen im Internet, zahlen aber nicht

Prozess in Augsburg

Mutter und Tochter shoppen im Internet, zahlen aber nicht

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    Wer im Internet auf Shoppingtour geht, muss ebenso bezahlen wie im Ladengeschäft. Weil zwei Frauen aus dem Kreis Augsburg das anders sahen, standen sie nun vor Gericht.
    Wer im Internet auf Shoppingtour geht, muss ebenso bezahlen wie im Ladengeschäft. Weil zwei Frauen aus dem Kreis Augsburg das anders sahen, standen sie nun vor Gericht. Foto: Mohssen Assanimoghaddam, dpa (Symbolbild)

    "Schrei vor Glück" - mit diesem Slogan warb ein großes Onlineversandhaus. Doch Glück hatten die beiden Frauen aus dem westlichen Landkreis nicht. Und geschrien wurde - zumindest vor Gericht - auch nicht. Das Mutter-Tochter-Duo bestellte für Tausende Euro bei dem Versandhaus im Internet. Bezahlen wollten sie aber nicht. Der Schwindel flog auf, die beiden landeten vor

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