Das Grundrecht auf die freie Meinungsäußerung reicht weit – solange nicht eine Person direkt diffamiert wird. Das gilt auch für Politiker, die rechtsextremen Parteien angehören. Der langjährige NPD-Funktionär Roland Wuttke (57) ist deshalb jetzt vor Gericht freigesprochen worden. Wuttke hatte bei einer Demonstration behauptet, Polizei und Justiz würden „das Recht beugen“.
Prozess in Augsburg