Ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger aus der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf hat die Grundsteuererklärung so abgegeben, wie der Gesetzgeber sich das vorgestellt hat. Im April 2018 wurden nämlich die bis dato gültigen Einheitswerte als verfassungswidrig bezeichnet. Was folgte, war die Neuregelung durch das Grundsteuerreformgesetz. In Bayern gilt nun das Bayerische Grundsteuergesetz, wofür zunächst aktuelle Daten in Form von Grundsteuererklärungen erhoben werden mussten. Aus ebendiesen Daten hat das Finanzamt nun einen neuen Grundsteuermessbetrag für jede Gemeinde errechnet, der dem sogenannten Gleichheitsgrundsatz besser entsprechen soll, als es bisher der Fall war.
Nordendorf
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden