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Nordendorf: Mehrfamilienhaus statt Schrebergärten in Nordendorf

Nordendorf

Mehrfamilienhaus statt Schrebergärten in Nordendorf

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    Im Hinblick auf die aktuellen Kontaktbeschränkungen konnte die Eislauffläche an der Schmutterbrücke trotz passender Temperaturen nicht geflutet werden.
    Im Hinblick auf die aktuellen Kontaktbeschränkungen konnte die Eislauffläche an der Schmutterbrücke trotz passender Temperaturen nicht geflutet werden. Foto: Josef Nittbaur

    Zum Jahresauftakt hat sich der Nordendorfer Gemeinderat im öffentlichen Teil lediglich mit drei Bauangelegenheiten befasst. Während der Plan für ein Einfamilienhaus unverändert genehmigt wurde, hat das Gremium bei zwei Bauvoranfragen seine Vorstellungen deutlich gemacht.

    Gleich drei Varianten umfasste eine formlose Bauvoranfrage für ein Vorhaben in der Schmutterstraße, über die der Gemeinderat von Nordendorf in seiner ersten Sitzung des Jahres beriet. Gegenüber einem bestehenden Mehrfamilienhaus sollen dort nach Abbruch der dortigen Garagen entweder ein „Dreispänner“ - ein Reihenhaus, bei dem die Gebäudeteile hintereinander angeordnet sind - mit sechs Wohneinheiten, ein weiteres Mehrfamilienhaus oder aber Parzellen für Schrebergärten entstehen. Bei der letztgenannten Alternative würde auch das dahinter liegende Grundstück zur Schmutter hin einbezogen.

    Nordendorf interessiert sich für Grundstück für den Hochwasserschutz

    Der „Dreispänner“ wurde bereits einmal vom vorherigen Gemeinderat abgelehnt. Nach eingehender Diskussion wurde einstimmig beschlossen, dass einerseits Schrebergärten nicht gewünscht sind. Ein Mehrfamilienhaus würde einem „Dreispänner“ vorgezogen. Der Gemeinderat regt an, das Gebäude weiter nach hinten zu verschieben, damit auf dem Grundstück zusätzliche Parkplätze realisiert werden können.

    Für künftige Entscheidungen erwartet der Gemeinderat nun eine konkrete Planung einschließlich der notwendigen Stellplätze. Bei den anstehenden Verhandlungen soll auch das Interesse der Gemeinde an dem dahinter liegenden Grundstück zur Sprache kommen, das bei künftigen Hochwasserschutzmaßnahmen eine Rolle spielen könnte.

    Im Gewerbegebiet in Nordendorf darf nur eine Wohnung gebaut werden

    Mit Einschränkungen wird vom Gemeinderat eine Bauvoranfrage auf Errichtung einer Gewerbehalle, einer gewerblichen Saunaanlage und eines Wohnhauses in der Welserstraße befürwortet. In der eingereichten Planung für das Grundstück, das sich östlich der Bahnunterführung in Verlängerung der Herdenstraße befindet, sind drei Wohneinheiten sowie eine umfangreiche Grenzbebauung vorgesehen.

    Da es sich um ein Gewerbegrundstück handelt, ist nur eine Betriebsleiterwohnung zulässig. In der Antwort auf die Voranfrage wird angeregt, die Halle zugunsten zusätzlicher Stellplätze von der Grundstücksgrenze abzurücken. Zu klären ist zudem noch, ob die Höhe der Außenwand zulässig ist und ob diese Bahnlärm in Richtung des gegenüberliegenden Wohngebietes reflektieren würde.

    Der Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen in der Südendstraße gestaltete sich unproblematisch. Da sich das Vorhaben in die umgebende Bebauung „einfügt“, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

    Eislaufen ist in Nordendorf wegen Corona diesen Winter nicht möglich

    Im Bericht des Bürgermeisters, den Tobias Kunz den Gemeinderäten wieder schriftlich übermittelte, sind folgende Themen aufgelistet:

    • Seit dem 9. Januar ist der Wertstoffhof wieder geöffnet. Dort können Christbäume kostenlos abgegeben werden.
    • Nach Dreikönig ist das Archiv der Gemeinde vom Verwaltungsgebäude in den Erweiterungsbau von Kita und Schule umgezogen. Dabei kamen auch weitere historische Protokolle zutage, die bis ins Jahr 1881 zurückreichen. Ihnen widmet sich Wolfgang Thomer bei seinen historischen Recherchen.
    • Freie Personalkapazitäten in der Kindertagesstätte durch den Lockdown werden genutzt, um Dokumentationen zu fertigen, Organisatorisches zu erledigen oder Konzeptarbeit zu leisten. Zudem unterstützt das Team die Gemeinde beim Archivumzug, beteiligt sich beim Erstellen und Anbringen von Raumbeschriftungen und an der Digitalisierung von Unterlagen. Außerdem werden die Inhalte der Kita-Webseite aufgearbeitet und in die Webseite der Gemeinde integriert.
    • Auf die Flutung der Eislauffläche musste in diesem Jahr verzichtet werden. Diese würde eine Sport- und Freizeiteinrichtung darstellen, daher ist sie nach der Infektionsschutzverordnung aktuell nicht erlaubt.

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