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Neusäß: Weg frei für eine Wohnanlage in der Hindenburgstraße in Westheim

Neusäß

Weg frei für eine Wohnanlage in der Hindenburgstraße in Westheim

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    Wenig los in traumhafter Lage ist bislang auf dem Grundstück in der Hindenburgstraße 1 in Westheim. Ein Investor will das ändern. Doch der Planungs- und Umweltausschuss steht den Plänen skeptisch gegenüber.
    Wenig los in traumhafter Lage ist bislang auf dem Grundstück in der Hindenburgstraße 1 in Westheim. Ein Investor will das ändern. Doch der Planungs- und Umweltausschuss steht den Plänen skeptisch gegenüber. Foto: Marcus Merk

    Das klingt seltsam: Nur widerwillig stimmt der Neusässer Planungs- und Umweltausschuss dem Bauvorhaben für ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage in der Hindenburgstraße in Westheim zu. Und das, obwohl der Investor, ein Bauunternehmen aus Münsterhausen im benachbarten Landkreis Günzburg, bis auf Kleinigkeiten alle Vorgaben des Bebauungsplans einhält, den der Ausschuss gerade entwickelt. Woher kommt die Skepsis?

    Das in Westheim idyllisch am Fuß des Kobel gelegene Baugrundstück hat eine Vorgeschichte. Zwischen Hindenburgstraße und der dahinter liegenden Dr.-Rost-Straße verändert sich der Charakter des Viertels stark von einer zentralen Straße in Westheim zum typischen, etwas abgeschirmten Villenviertel. Lange Zeit hatte der Planungsausschuss versucht, dort einen zwar abgestuften, aber doch einheitlichen Bebauungsplan aufzustellen.

    Bauunternehmer hatte eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingelegt

    Letztlich ließ er die Pläne jedoch fallen – zu kompliziert war das Vorhaben. Geblieben ist allein, dass entlang der Hindenburgstraße ein einfacher Bebauungsplan erlassen werden soll, fertig ist dieser bisher nicht. Doch das Bauunternehmen Grimbacher will schon längst mit den Arbeiten an einer Wohnanlage an der Hindenburgstraße 1 beginnen. Zwischenzeitlich hatte das Landratsamt signalisiert, dass die zunächst 19 angedachten Wohnungen gerade noch genehmigungsfähig seien. Auch wenn das für die Neusässer im Planungsausschuss zu viel war. Das war nicht gewollt.

    Das Bauunternehmen legte schließlich Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht ein. Vor genau einem Monat sollte die mündliche Verhandlung vor dem

    Das in Westheim geplante Gebäude ist kleiner als zunächst angedacht

    Stattdessen legte das Unternehmen dem Bauamt der Stadt eine veränderte Planung vor, die bis auf Kleinigkeiten, so Stadtbaumeister Björn Nübel, alle Vorgaben einhält, die demnächst im Bebauungsplan gelten sollen. Das geplante Gebäude ist kleiner, es geht um nur noch elf Wohneinheiten, alle nötigen Parkflächen können nachgewiesen werden, die Ausnutzung des 1000 Quadratmeter großen Grundstücks ist insgesamt geringer als ursprünglich angedacht. 

    Dennoch glaubt der Ausschuss an keinen guten Ausgang. Stadtrat Wolfgang Weiland sprach sogar von einer Situation, die "schlechter als vorher" sei. Denn mit dem Nein zum ursprünglichen Bauvorhaben habe der Ausschuss vor allem verhindern wollen, dass das angrenzende Grundstück, das demselben Eigentümer gehört, in Zukunft über das vordere Grundstück erschlossen wird. Auch die Höhe der Gebäude wird als störend für die Nachbarn empfunden.

    Stadtbaumeister spricht von einem grundsoliden Unternehmen

    Stadtbaumeister Björn Nübel kann das Misstrauen nicht ganz nachvollziehen. Er kenne das Unternehmen aus seiner früheren Tätigkeit im Landkreis Günbzurg als "grundsolide". Nicht durch Misstrauen komme man weiter, sondern nur mit einer gemeinsamen Gesprächsbasis. "Wir müssen vielleicht auch mal glauben", so Björn Nübel. "Wir können nicht etwas verlangen, das wir rechtlich nicht verlangen können." Am Ende stimmte der Ausschuss einstimmig der Planung zu.

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