Kommunale Wärmeplanung – hinter dem etwas sperrigen Begriff versteckt sich eine Untersuchung, mit der viele Bürgerinnen und Bürger die eigene Anschaffung einer neuen Heizung mittel- oder sogar langfristig planen. Jede Kommune muss solch eine Entwicklungsplanung, die unter anderem die Verfügbarkeit von nachhaltigen Energiequellen beinhaltet, bis Mitte 2028 vorlegen. Doch in Neusäß wird das nicht nötig sein und ist bislang auch nicht geplant. Das wurde auf der jüngsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses klar.
Neusäß