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Neusäß-Täfertingen: Mord in Täfertinger Arbeiterunterkunft: Täter muss nicht lebenslänglich in Haft

Neusäß-Täfertingen

Mord in Täfertinger Arbeiterunterkunft: Täter muss nicht lebenslänglich in Haft

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    Es bleibt dabei: Der Arbeiter, der in Täfertingen einen Kollegen erstochen hat, muss nicht mehr lebenslang ins Gefängnis.
    Es bleibt dabei: Der Arbeiter, der in Täfertingen einen Kollegen erstochen hat, muss nicht mehr lebenslang ins Gefängnis. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Der Eindruck der Verteidigung täuschte nicht: Das Urteil gegen einen mittlerweile 36-jährigen Arbeiter, der im Februar 2019 in Täfertingen einen polnischen Arbeitskollegen getötet hatte, ist rechtskräftig geworden. Der Mann war in seiner Berufungsverhandlung Anfang Dezember vor dem Augsburger Landgericht zu einer 13-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, nachdem es im erstinstanzlichen Urteil noch "lebenslänglich" geheißen hatte.

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