Der Eindruck der Verteidigung täuschte nicht: Das Urteil gegen einen mittlerweile 36-jährigen Arbeiter, der im Februar 2019 in Täfertingen einen polnischen Arbeitskollegen getötet hatte, ist rechtskräftig geworden. Der Mann war in seiner Berufungsverhandlung Anfang Dezember vor dem Augsburger Landgericht zu einer 13-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, nachdem es im erstinstanzlichen Urteil noch "lebenslänglich" geheißen hatte.
Neusäß-Täfertingen