Ein schönes Haus mit Garten, ein privater Rückzugsort ohne Lärm und neugierige Blicke von draußen – das wünschen sich die meisten. Soweit nachvollziehbar. Doch weil niemand Wohnviertel möchte, wo links und rechts hohe Mauern oder Wände den Blick ins Grüne versperren, gibt es Baugesetze und Vorschriften, die den zulässigen Rahmen dessen vorgeben, was erlaubt ist und was nicht. Im Bebauungsplan werden diese Regeln noch einmal verfeinert – je nach Lage und Art der Bebauung. Der Stadt- oder Gemeinderat gibt für das jeweilige Quartier vor, was dorthin passt und sich optisch gut in die Umgebung einfügt.
Neusäß