Dieser Gebührenbescheid hatte für Unverständnis gesorgt: Im Frühjahr hatte Gertrud Böpple aus Neusäß erfahren, dass sie für ihre neue Balkonüberdachung einen Entwässerungsbeitrag zahlen solle. Zwar ging es bei weniger als 200 Euro nicht um eine große Summe. Aber der Zusammenhang war der Neusässerin nicht klar. Sie scheint nicht die einzige gewesen zu sein. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ebenfalls in diesem Frühjahr die Auffassung vertreten, dass Terrassen- und
Neusäß