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Neusäß: Erste Corona-Fälle im Pflegeheim am Lohwald in Neusäß

Neusäß

Erste Corona-Fälle im Pflegeheim am Lohwald in Neusäß

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    Im Pflegeheim am Lohwald in Neusäß gibt es zwei bestätigte Corona-Fälle. Was das für die Bewohner und die Angehörigen in der nächsten Zeit bedeutet.
    Im Pflegeheim am Lohwald in Neusäß gibt es zwei bestätigte Corona-Fälle. Was das für die Bewohner und die Angehörigen in der nächsten Zeit bedeutet. Foto: Marcus Merk (Archivfoto)

    Erstmals sind im Landkreis Augsburg in einem Pflegeheim Corona-Infektionen festgestellt worden. Wie das Diakonische Werk Augsburg (DWA) mitteilt, gibt es im

    Im Pflegeheim am Lohwald in Neusäß gibt es 90 Plätze für Senioren

    Das Pflegeheim am Lohwald bietet insgesamt 90 Pflegeplätze für Menschen mit unterschiedlicher Pflegebedürftigkeit an, zehn davon in einer offenen Wohngruppe für Menschen mit einer dementiellen Erkrankung. Der hauptsächlich betroffene Bereich mit aktuell noch 16 Bewohnern wurde bereits zur Pandemiezone erklärt und abgeschirmt, teilt das DWA mit. Mitarbeiter dürften die Räume nur mit Schutzkleidung betreten.

    Derzeit befinden sich sechs Mitarbeiter in Quarantäne, eine davon mit positivem Testergebnis. Die Diakonie führt aktuell 160 Schnelltests bei Bewohnern und dem dem Team durch. Bei positiven Ergebnissen wird nachgetestet, da die Schnelltests in bis zu 25 Prozent der Fälle fälschlicherweise ein positives Ergebnis anzeigen. "Die Versorgung der Bewohner ist momentan gesichert“, sagt Dr. Ilona Luttmann, Fachvorstand des DWA. "Wir stehen in engem Kontakt mit dem Gesundheitsamt und entwickeln gemeinsam Notfallpläne.“

    Besuchsverbot bis 3. November

    In Abstimmung mit dem Landratsamt Augsburg und gemäß den Vorgaben der Heimaufsicht hat das DWA bereits mehrere Maßnahmen ergriffen: Für die gesamte Einrichtung gilt ein Besuchsverbot bis einschließlich Dienstag, 3. November. Ebenfalls bis zu diesem Datum besteht ein Aufnahmestopp für neue Bewohner.

    Für externe Dienstleister wie z.B. Friseure, Fußpflege oder Therapeuten wurde ein Betreuungsverbot bis ebenfalls einschließlich 3. November beschlossen. Ausnahmen sind möglich, wenn die Gesundheit eines Betreuten gefährdet würde. Die externen Dienstleister benötigen dann eine persönliche Schutzausrüstung.

    Wichtig ist der Diakonie zu betonen, dass die Begleitung Sterbender jederzeit möglich ist. In diesem Fall werden Besucher von der Pflegeeinrichtung mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet.

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