Dass Wohnungen im Gewerbegebiet nur in seltenen Ausnahmefällen genehmigt werden, betonten die Mitglieder des Neusässer Bauausschusses in ihrer jüngsten Sitzung. Auslöser war eine Bauvoranfrage für den Neubau einer Lagerhalle im Gewerbegebiet Täfertingen an der Umgehungsstraße in der Boschstraße 10 hinter der Tankstelle.
Hierbei handelt es sich um ein rund 1.650 Quadratmeter großes Grundstück. Wie die Bauverwaltung im Ausschuss erläuterte, sei nicht die Lagerhalle für einen Elektrobetrieb das Problem an dem Bauvorhaben, sondern die damit verbundenen beiden Wohnungen, die dort gewünscht sind - eine für den Hausmeister und eine für den Betriebsinhaber. Wie Stadtbaumeister Björn Nübel erklärte, seien Wohnungen unmittelbar beim Betriebsgebäude aber nun dann ausnahmsweise zulässig, wenn eine Aufsichtsperson vor Ort und rund um die Uhr für den Betrieb unbedingt erforderlich sei, eine entsprechende Begründung sei hier jedoch nicht ersichtlich.
Kugelmann: Ähnliche Fälle ebenfalls abgelehnt
Dem stimmten die Mitglieder des Bauausschusses ohne Vorbehalt zu - es bestünde keine Notwendigkeit, vor Ort an der Lagerhalle zu wohnen. Nicht einmal ein Hausmeister müsse rund um die Uhr zwingend vor Ort sein, wie Bernhard Hannemann (Freie Wähler) erklärte. Zweiter Bürgermeister Wilhelm Kugelmann wies zudem auf vergleichbare Fälle im Stadtgebiet hin, wo man gegen ähnliche Pläne sogar bis zum Gerichtsverfahren (erfolgreich) vorgegangen sei. Daher sei die Anfrage allein schon im Sinne der Gleichbehandlung abzulehnen.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden