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Neusäß: Arbeiterunterkunft in Steppach: Nun geht es vor das Verwaltungsgericht

Neusäß

Arbeiterunterkunft in Steppach: Nun geht es vor das Verwaltungsgericht

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    Die Arbeiterunterkunft in Steppach, die die Stadt Neusäß zunächst untersagt hat, beschäftigt nun das Verwaltungsgericht.
    Die Arbeiterunterkunft in Steppach, die die Stadt Neusäß zunächst untersagt hat, beschäftigt nun das Verwaltungsgericht. Foto: Angela David (Archivbild)

    Der Fall zieht sich nun bereits ein Jahr und noch ist kein Ende in Sicht. Mehrfach hatte die Stadt Neusäß einer Arbeiterunterkunft in Steppach die Genehmigung versagt. In dem Haus sollten Schlafplätze für 28 Personen auf insgesamt 223 Quadratmetern genehmigt werden, also rund acht Quadratmeter pro Person, zudem Sanitäranlagen und Aufenthaltsraum. Dann wurde die Bauaufsicht des Landratsamts tätig und inspizierte das Gebäude. Nun kommt der Fall vor das Verwaltungsgericht.

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