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Meitingen : Streit bei der Meitinger Soldatenkameradschaft

Meitingen

Streit bei der Meitinger Soldatenkameradschaft

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    Karlheinz Reichmuth (links) und Patrick Reiser präsentierten vor ein paar Jahren die neue Vereinsfahne.
    Karlheinz Reichmuth (links) und Patrick Reiser präsentierten vor ein paar Jahren die neue Vereinsfahne. Foto: Peter Heider (Archivbild)

    Nach Meinungsverschiedenheiten im Vorstand legen die beiden Vorsitzenden der Soldatenkameradschaft 1872 Meitingen, Karlheinz Reichmuth und Patrick Reiser, Ende des Jahres ihre Ehrenämter nieder. Der Entscheidung war eine Mitgliederversammlung vorausgegangen, in der sich beide einem massiven Vorwurf ausgesetzt sahen.

    Bei der jüngsten Versammlung stellte Reiser fest: Es war zwar form- und fristgerecht geladen worden, doch nur 21 Mitglieder anwesend. Für die Beschlussfähigkeit sind 30 notwendig. Also beendete Reiser die Sitzung nach nur 20 Minuten offiziell und schlug eine Ersatzversammlung im November vor.

    Die bisherige Vorstand der SK 1872 Meitingen (von links): zweiter Vorsitzender Patrick Reiser, Fahnenbraut Eva Koller, Schatzmeister Ludwig Schuster, Jürgen Rudolph, Schriftführer Günter Bühlmayr, Josef Wengenmayr, Josef Schmid, dritter Vorsitzender Daniel Specht und erster Vorsitzender Karlheinz Reichmuth.
    Die bisherige Vorstand der SK 1872 Meitingen (von links): zweiter Vorsitzender Patrick Reiser, Fahnenbraut Eva Koller, Schatzmeister Ludwig Schuster, Jürgen Rudolph, Schriftführer Günter Bühlmayr, Josef Wengenmayr, Josef Schmid, dritter Vorsitzender Daniel Specht und erster Vorsitzender Karlheinz Reichmuth. Foto: Peter Heider

    Es entbrannte eine teils hitzige Diskussion. Einige Vereinsmitglieder meinten, dass in den vergangenen Jahren nicht immer satzungsgemäß gehandelt wurde. Dabei müsste die Satzung unbedingt eingehalten werden. „Da gibt es keine Ausnahme. Wenn das in der Vergangenheit einmal der Fall gewesen sei, dann war dies ein großer Fehler“, erklärte ein Kamerad. Reiser verteidigte sich daraufhin. Der Kassenstand sei solide, man habe gründlich gearbeitet und keine Fehler gemacht. Und fragte, warum gerade heuer die Satzung so genau zitiert werde. Sein Vorschlag, eine Ersatzversammlung abzuhalten, blieb erfolglos.

    Wie genau legte der Meitinger Verein seine Satzung aus?

    Ein Mitglied stellte klar, dass eine „Ersatzversammlung“ laut der Vereinssatzung gar nicht zulässig ist. Auch gebe das BGB keine eindeutige Auskunft, wie in dieser Situation zu verfahren sei. Stattdessen sollte man die Mitglieder anrufen, damit genügend da sind. Das lehnte Reiser strikt ab. Ein Versammlungsteilnehmer meinte, dass die Wahl im vergangenen Jahr gar nicht gültig gewesen sei. Den laut Satzung müsse die Wahl des Vorstands schriftlich und nicht per Akklamation vorgenommen werden. Reiser verwies dazu auf das Protokoll. Demnach hatte 2023 die Versammlung einer Wahl per Akklamation geschlossen zugestimmt. Klaus Jäger ergriff das Wort und erklärte, dass man jede Wahl nach vier Wochen anfechten könne. Da dies niemand getan hatte, sei die Wahl eindeutig gültig gewesen. Reiser ergänzte, dass laut Satzung zudem ein erweiterter Vorstand zur Wahl stand. Darauf hätte man aber aus Mangel an Kandidaten verzichtet.

    Der Vorsitzende will sich jetzt an das Amtsgericht wenden

    Da nun feststand, dass die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist, versprach Reiser, sich mit dem Amtsgericht Augsburg in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu klären. Diesem Vorschlag stimmte die Versammlung zu. Weiter unterrichtete der zweite Vorsitzende die Anwesenden darüber, dass er bis zur Klärung aller offenen Fragen keine weiteren Tätigkeiten im Verein ausführen werde. Auch das Grillfest werde er nicht mehr organisieren. Seiner Entscheidung schloss sich der erste Vorsitzende Karlheinz Reichmuth an. Derzeit zählt der Verein 78 Mitglieder. „Nach den Meinungsverschiedenheiten sind bereits neun Mitglieder ausgetreten“, bedauert Patrick Reiser. Die nächsten turnusgemäßen Vorstandsneuwahlen finden erst 2026 statt.

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