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Meitingen: So begründen die Naturschützer ihre Klage gegen die Rodung des Bannwalds

Meitingen

So begründen die Naturschützer ihre Klage gegen die Rodung des Bannwalds

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    Mit der Rodung des Lohwalds ist im Oktober bereits begonnen worden. Für den Bund Naturschutz ist das Vorgehen rechtswidrig.
    Mit der Rodung des Lohwalds ist im Oktober bereits begonnen worden. Für den Bund Naturschutz ist das Vorgehen rechtswidrig. Foto: Marcus Merk (Archiv)

    Gut 17 Hektar des geschützten Bannwalds sollen gerodet werden, damit die Lech-Stahlwerke wachsen können. Ein Teil der Bäume ist bereits gefällt. Der Bund Naturschutz hat eine Klage eingereicht, um zu verhindern, dass es noch mehr werden. Die Rodung sei rechtswidrig, meinen die Naturschützer. Denn der Wald ist als sogenannter Bannwald besonders geschützt. Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München hatte der Verband deshalb eine Normenkontrollklage eingereicht. Außerdem kündigen die Naturschützer an, Strafanzeige gegen die Stahlwerke zu stellen. 

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