Gleichsam offiziell Abschied genommen vom Meitinger Marktboten, dem Mitteilungsblatt der Gemeinde, in seiner bisherigen Form hat jetzt der Marktgemeinderat. Nicht dass es den 14-tägig erscheinenden Marktboten künftig nicht mehr geben würde, das nicht, aber wer ihn künftig „auf Papier“ lesen möchte, muss sich das „Blättle“, wie es auch genannt wird, selbst abholen. Grund dafür, dass das ist die Klage eines Meitinger Gemeindebürgers vor Gericht, der keine Werbung in seinem Briefkasten wünscht und Recht bekam. Wie schon seit längerem üblich, lässt sich der Bürgerbrief freilich auch online lesen.
Meitingen