Mit welcher Neigung und in welchem Abstand die Latten des Gartenzauns angebracht sein müssen und wie sie anzustreichen sind – derartiges ist vor vielen Jahren in alten Meitinger Bebauungsplänen geregelt worden. Im Zuge von Bürokratieabbau hatte sich der Meitinger Marktgemeinderat schon vor Zeiten mit der Frage nach der Sinnhaftigkeit seiner alten, aber immer noch geltenden Bebauungspläne beschäftigt. Jetzt wurde in der jüngsten Sitzung beschlossen, einige dieser Pläne aufzuheben.
Meitingen