Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg Land
Icon Pfeil nach unten

Dreifachmord in Langweid: Urteil erwartet

Langweid

Lebenslang? Am Freitag fällt das Urteil zum Dreifachmord in Langweid

    • |
    • |
    Am Freitag soll das Urteil im Prozess um den Dreifachmord in Langweid fallen. Der Staatsanwalt fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe.
    Am Freitag soll das Urteil im Prozess um den Dreifachmord in Langweid fallen. Der Staatsanwalt fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe. Foto: Marcus Merk

    Fast auf den Tag genau nach einem Jahr soll das Urteil fallen. Am 28. Juli 2023 erschoss Gerhard B. drei Menschen, die Tür an Tür mit dem Rentner lebten. Die Schüsse trafen die Opfer im Kopf, eine ältere Frau wurde durch ihre Wohnungstüre hindurch erschossen. Gerhard B. soll seine Nachbarn regelrecht hingerichtet haben. Er nahm einem Ehemann die Frau, einem Jugendlichen die Eltern und vielen Angehörigen und Freunden einen geliebten Menschen. Welche Strafe erwartet den 65-jährigen Sportschützen, der sich an die grausame Tat im Detail nicht mehr erinnern möchte?

    Dreifachmord in Langweid: Ist Gerhard B. psychisch krank?

    Entscheidend dafür dürfte sein, wie das den gesundheitlichen Zustand des Rentners bewertet. Grundlage dafür sind zwei Gutachten, die kaum unterschiedlicher sein könnten. Einerseits gibt es da ein Gutachten, das von der Verteidigung des Angeklagten in Auftrag gegeben wurde. Es legt nahe, dass Gerhard B. psychisch krank ist. Die Liste der darin festgestellten Leiden ist lang: Angststörung, Depression, Verfolgungswahn. Hinzu kommen etliche körperliche Krankheiten. Die Argumentation der Verteidigung: Gerhard B. habe zum Zeitpunkt der Tat an einer „tiefgehenden Bewusstseinsstörung“ gelitten und sei deshalb nur eingeschränkt schuldfähig. Wenn es Zweifel an der Schuldfähigkeit gibt, bewege man sich in einem „Strafmaß von drei bis 15 Jahren“, plädierte Verteidiger Walter Rubach zuletzt.

    Der 65-jährige Gerhard B. erschoss vor einem Jahr drei seiner Nachbarn. Am Freitag soll der mutmaßliche Dreifachmörder veruerteilt werden.
    Icon Galerie
    18 Bilder
    Der 65-jährige Gerhard B. erschoss vor einem Jahr drei seiner Nachbarn. Am Freitag soll der mutmaßliche Dreifachmörder verurteilt werden.

    Ganz anders sieht das Staatsanwalt Thomas Junggeburth. Er fordert - wie auch die Vertreterinnen der Nebenkläger - lebenslange Haft und die Feststellung der sogenannten besonderen Schwere der Schuld. Sollte das Gericht dem folgen, könnte Gerhard B. nach 15 Jahren im Gefängnis nicht vorzeitig entlassen werden. Grundlage für die Forderung ist ein zweites, vom Gericht beauftragtes, Gutachten. Darin wird ein ganz anderes Bild des Täters gezeichnet. Laut Junggeburth handelte Gerhard B. nicht im Affekt, sondern „bedacht und umsichtig“. Die Tat gleiche einer Hinrichtung, mit der er den jahrelangen Nachbarschaftsstreit endgültig habe beenden wollen. 

    Staatsanwalt fordert lebenslange Haftstraße für mutmaßlichen Mörder

    Immer wieder wurde dieser Streit in den vergangenen Monaten vor Gericht beleuchtet. Es entstand der Eindruck, dass Gerhard B. mit praktisch allen Menschen in seinem Umfeld aneinander geriet, auch mit seiner Ehefrau. Sie schrieb ihrem Ehemann einen emotionalen Brief, während der bereits im Gefängnis saß. Darin heißt es: „Meine Stimmungen sind nicht sehr gut. Es geht von Verzweiflung über Trauer und Wut - und Wut ist da noch das beste Gefühl.“ Wütend sei sie, weil ihr Mann auch das gemeinsame Leben zerstört habe. „Du hattest alles, was man zu einem schönen Leben braucht. Leider hast du es nicht geschützt“, schrieb die Frau des mutmaßlichen Mörders an ihren Mann. Sie musste am Tag der Tat mit ansehen, wie ihre Nachbarn ums Leben kamen.

    In diesem Mehrfamilienhaus in der Langweider Schubertstraße wurden drei Menschen erschossen. Der mutmaßliche Mörder Gerhard B. (links) soll am Freitag verurteilt werden.
    In diesem Mehrfamilienhaus in der Langweider Schubertstraße wurden drei Menschen erschossen. Der mutmaßliche Mörder Gerhard B. (links) soll am Freitag verurteilt werden. Foto: Marcus Merk

    Es war ein verregneter Freitag im vergangenen Juli. Wie mehrfach berichtet, gab es auch diesem Tag mal wieder Streit in dem Mehrfamilienhaus in der Langweider Schubertstraße. Nachbarn beschrieben Gerhard B. als „Haussherrif“, den Kleinigkeiten schnell ausrasten ließen. Mal ging es darum, dass die Haustüre zum Mehrfamilienhaus zugesperrt wurde. Mal waren die Enkel angeblich zu laut. Und immer wieder ging es um Mülltonnen, die nicht rechtzeitig an den Straßenrand gestellt wurden. Am Tag der Tat ging der Streit offenbar über das übliche Maß hinaus, denn einer der Nachbarn rief die Polizei. Etwa zwei Stunden vor den tödlichen Schüssen in Langweid standen deshalb zwei Polizisten vor dem Haus, in dem Gerhard B. später drei seiner Nachbarn erschoss. Doch der mutmaßliche Mörder war nicht zu Hause.

    Was über den Tag der Bluttat in Langweid bekannt ist

    Um sich abzureagieren, fuhr Gerhard B. an jenem Nachmittag nach Wertingen. Er besuchte das Grab seiner Eltern und aß einen Döner. Doch wie der Tathergang zeigt, kam der 65-Jährige nicht zur Ruhe. Als er zurückkehrte, setzte er sich einen Gehörschutz auf, den er als Sportschütze schon oft benutzt hatte, bewaffnete sich mit mehreren Pistolen und tötete damit drei seiner Nachbarn mit Kopfschüssen aus nächster Nähe. Anschließend fuhr er zu dem Haus, in dem der Sohn seiner Nachbarn mit seiner Lebensgefährtin lebt. Die beiden wurden durch Schüsse verletzt, überlebten die kaltblütige Attacke aber.

    Am Freitagvormittag soll nun das Urteil für eine der schwersten Straftaten im Augsburger Land fallen. Angeklagt ist Gerhard B. wegen dreifachen Mords, versuchten Mords sowie in zwei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung. Zuletzt las eine der Vertreterinnen der Nebenklage einen Brief des jugendlichen Sohns des getöteten Ehepaars vor. Nie wieder könne er mit seinem Vater und seiner Mutter essen, Ausflüge machen, Zeit verbringen. Am Ende des Briefs richtet sich der Teenager direkt an den mutmaßlichen Mörder seiner Eltern und schreibt: „Ich hoffe, Sie bleiben für immer weggesperrt.“

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden