Der Mann, der im Sommer 2023 in Langweid (Landkreis Augsburg) drei seiner Nachbarn erschossen hat, muss voraussichtlich den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen. Der Rentner Gerhard B. war im Juli vergangenen Jahres vom Landgericht Augsburg wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden und der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass dieses Urteil rechtskräftig ist.
Schüsse durch die Wohnungstür trafen zwei Menschen
Nach Überzeugung des Landgerichts tötete der Sportschütze die drei Nachbarn mit Kopfschüssen, um jahrelangen Auseinandersetzungen ein Ende zu bereiten. Im Anschluss schoss er durch die Wohnungstür des Sohnes eines Nachbarn, um ihn und seine Lebensgefährtin zu töten. Die beiden überlebten den Angriff, wurden jedoch schwer verletzt.
Das Landgericht Augsburg hatte beim Täter eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, wodurch eine Freilassung nach 15 Jahren Haft kaum möglich ist. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten nun verworfen, da sich bei der Prüfung des Urteils kein Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben habe. Das Verfahren gilt damit als abgeschlossen. (kar)
Das hätte sich der Mann vorher überlegen sollen!
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