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Landkreis Augsburg: Was wurde eigentlich aus dem "Gersthofer Osterhasen"?

Landkreis Augsburg

Was wurde eigentlich aus dem "Gersthofer Osterhasen"?

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    Der "Gersthofer Osterhase" ist schon seit mehr als zwei Wochen im Augsburger Tierheim in der Holzbachstraße. Er ist nicht das einzige Kaninchen, das dort nicht mehr abgeholt wurde.
    Der "Gersthofer Osterhase" ist schon seit mehr als zwei Wochen im Augsburger Tierheim in der Holzbachstraße. Er ist nicht das einzige Kaninchen, das dort nicht mehr abgeholt wurde. Foto: Marcus Merk

    Das flauschige Fell, die großen Augen, der unschuldige Blick – schwer zu glauben, dass niemand den "Gersthofer Osterhasen" vermisst. Doch ein im Tierheim gestrandetes Kaninchen ist kein Einzelfall. "Tiere werden öfter ausgesetzt, als man denkt", sagt Louana Mayfarth, Auszubildende im . Dem Kaninchen gehe es aber so weit gut. Doch was passiert nun mit ihm – und den anderen Tieren – die nicht abgeholt wurden?

    "Tiere werden rechtlich wie Sachen behandelt"

    Was tun: Der richtige Umgang mit Fundtieren

    Registrierung Immer wieder kommt es vor, dass Katzen oder Hunde für einige Zeit nicht nach Hause kommen. Wenn man Glück hat, wird das Haustier entdeckt und kann - vor allem wenn es durch eine Tätowierung und/oder einen Mikrochip gekennzeichnet ist - zurück an den Besitzer vermittelt werden.

    Zuständigkeit und Pflichten Die Kommunen sind zuständig für die Versorgung von Fundtieren, können aber sachkundige und entsprechend ausgestattete Dritte damit beauftragen, zum Beispiel Tierschutzvereine oder Tierärzte. Der Finder ist dafür verantwortlich, ein Fundtier umgehend bei der Gemeinde oder stellvertretend beim beauftragten Tierheim zu melden beziehungsweise es dort abzugeben. Eine Ausnahme besteht, wenn es sich um einen Notfall handelt oder ein Tier, dessen Besitzer nicht sofort ausfindig gemacht werden kann, nachts oder am Wochenende verletzt aufgefunden wird. Dann hat die medizinische Versorgung höchste Dringlichkeit und das Tier sollte umgehend zu einem Tierarzt oder einer Tierklinik gebracht werden, die Meldung kann nachträglich erfolgen.

    Kosten Grundsätzlich ist zunächst die jeweilige Gemeinde beziehungsweise stellvertretend das beauftragte Tierheim für die Versorgung verlorener oder entlaufener Tiere zuständig und muss auch die anfallenden Kosten tragen, bis der Besitzer bekannt ist. Ist dieser ermittelt, muss er für die entstandenen Kosten aufkommen, die für eine notwendige tierärztliche Behandlung entstanden sind - auch wenn er zuvor dazu kein Einverständnis gegeben hat weil er zum Beispiel in einem Notfall nicht schnell genug ermittelt werden konnte. Der Finder muss die Kosten nicht tragen, wenn er - außer in einem Notfall - vor der tierärztlichen Behandlung die Gemeinde oder das beauftragte Tierheim informiert hat.

    "Die Tiere kommen nach 14 bis 28 Tagen in die Vermittlung. Diese Zeit variiert, weil wir feststellen müssen ob das Tier eine Krankheit hat", erzählt Sabina Gaßner, Geschäftsführerin des Tierschutzvereins Augsburg und Umgebung. Dafür müsse es mal länger, mal kürzer beobachtet werden. Mit der erfolgreichen Vermittlung ist der Prozess jedoch nicht immer zu Ende: "Tiere werden rechtlich wie Sachen behandelt", erklärt Gaßner. "Es gibt eine gesetzlich festgelegte Fundzeit von einem halben Jahr." Innerhalb dieser Zeit haben Besitzer also noch Anspruch auf das Tier, selbst wenn es schon in eine andere Familie vermittelt wurde. "Das ist auch schon einmal bei einem Hund passiert."

    Dass ein Tier nach einem halben Jahr wieder aus dem "neuen zu Hause" geholt wird, ist aber selten. Spätestens nach einem halben Jahr ist dann aber jeder Anspruch verloren. Trotz der Fundzeit wird die Vermittlung möglichst schnell vorangetrieben, da das Leben für Tiere im Privathaushalt besser sei, als im Heim.

    Bei verschiedenen Tieren fällt das Fehlen unterschiedlich schnell auf

    Insgesamt kommen pro Jahr etwa 2000 bis 2500 Tiere ins Heim. Dazu zählen aber auch Wildtiere oder im Tierheim geborene. Haustiere sind es zwischen 1000 und 1200, davon 400 Katzen. "Wir haben immer circa 60 bis 100 Tiere insgesamt; die Hälfte davon in der Vermittlung", sagt Gaßner. Während Corona sei die Gesamttierzahl zwischenzeitlich jedoch auf zwölf (!) vermittlungsunfähige Katzen gesunken. "Es kommen auch teilweise noch immer

    Neben Kaninchen werden oft auch Mäuse und Meerschweinchen ausgesetzt. Bei frei laufenden Katzen sei es manchmal schwer zu sagen: Besitzer könnten schließlich auch die eigene Katze als Fundtier abgeben. Und Hunde auszusetzen sei gefährlicher, weil sie steuerlich angemeldet werden müssen. Zudem falle es bei verschiedenen Tieren unterschiedlich schnell auf, wenn sie fehlen: "Es ist auffälliger, wenn der Hund fehlt, als die Katze." 

    Überdruss und falsche Erwartungen können zum Aussetzen führen

    Ein klares Anzeichen für Aussetzen gibt es jedoch in allen Fällen: "Niemand interessiert sich für den Verlust. Wir posten die Tiere ja auch und schauen die Vermisstenmeldungen durch", sagt Gaßner. Gründe für Aussetzen seien insbesondere die falschen Erwartungen der Käufer – an das Tier, aber auch an sich selbst. Zudem können Überdruss und Überforderung, auch in finanzieller Hinsicht, zum Aussetzen führen. Und auch veränderte Lebensumstände, wie zum Beispiel eine Trennung, können eine Rolle spielen. Gaßner empfehlt, sich vor dem Kauf die eigene Intension bewusst zu machen: "Nicht allein sein zu wollen kann ein Grund sein, aber vielleicht kann ein Tier dann nicht alle Erwartungen erfüllen." 

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