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Landkreis Augsburg: Über Staudenbahn-Vertrag wird erst am Montag entschieden

Landkreis Augsburg

Über Staudenbahn-Vertrag wird erst am Montag entschieden

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    Eine Vereinbarung soll regeln, dass der Landkreis Augsburg für Planungskosten aufkommt, falls die Reaktivierung der Staudenbahn an der Genehmigung scheitert. Diese soll am Montag, 30. Januar, im Kreisausschuss behandelt werden.
    Eine Vereinbarung soll regeln, dass der Landkreis Augsburg für Planungskosten aufkommt, falls die Reaktivierung der Staudenbahn an der Genehmigung scheitert. Diese soll am Montag, 30. Januar, im Kreisausschuss behandelt werden. Foto: Marcus Merk

    Aufgrund eines Irrtums wurde in unserem Bericht "Das Projekt Staudenbahn kommt ein Stück voran" berichtet, dass eine Kooperationsvereinbarung des Landkreises Augsburg mit der Stadtwerke Ulm Verkehr GmbH (SWU) geschlossen werden soll. Sie regelt, dass der Landkreis während der Planungs- und Bauphase das Risiko für die externen Planungskosten trägt, die beim Antrag für einen Bundeszuschuss anfallen. Anders als irrtümlich berichtet, wurde diese Vereinbarung im Kreisausschuss am Montag, 23. Januar, nicht beschlossen. Der Artikel stellt vielmehr den derzeitigen Stand der Diskussion dar. 

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