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Tiere mit Elektrohalsbändern gequält? Hundetrainer weist Vorwürfe zurück
![Ein Hundetrainer aus dem Raum Augsburg soll Tiere mit einem Elektrohalsband gequält haben. Ein Hundetrainer aus dem Raum Augsburg soll Tiere mit einem Elektrohalsband gequält haben.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674144167-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Ein 28-Jähriger aus dem Raum Augsburg soll laut Anklage mehrere Tiere mit Elektrohalsbändern gequält haben. Warum es nicht zu einem Urteil kommt.
![Tiere mit Elektrohalsbändern gequält? Hundetrainer weist Vorwürfe zurück Jonathan Lyne](https://www.augsburger-allgemeine.de/img/bilder/crop65131361/2263058349-cv1_1-w40-owebp/Lyne-Jonathan?t=.jpg)
„Ich würde nie einem Hund Schmerzen zufügen“, sagte der Angeklagte vor dem Amtsgericht Augsburg am Mittwochnachmittag. Genau das wirft die Staatsanwaltschaft dem 28-Jährigen allerdings vor. Der Mann soll zwischen Juni 2020 und Mai 2021 mehrere Tiere gequält haben, unter anderem mit Elektrohalsbändern. Bis es zu einem Urteil in dem Prozess kommt, wird es allerdings wohl noch eine Weile dauern.
Der Angeklagte arbeitet im Raum Augsburg als Hundetrainer und -betreuer. Laut der Staatsanwaltschaft soll er bei mehreren Tieren Elektrohalsbänder verwendet haben. Um es zu verstecken, soll er den Hunden bunte Halstücher umgebunden haben. Wenn die Tiere aus seiner Sicht ungehorsam waren, soll er ihnen elektrische Schläge verpasst haben. In Deutschland ist die Erziehung von Hunden mit Elektrohalsbändern verboten.
Prozess in Augsburg: Der Hundetrainer spricht von „purem Hass“ gegen sich
Der Angeklagte soll Tiere zudem geschlagen und getreten haben. Die Hunde sollen daraufhin laut aufgeheult haben. Insgesamt werden dem Mann vier Fälle vorgeworfen, es geht sowohl um seinen eigenen Hund als auch zwei, die bei ihm zur Betreuung waren. Ursprünglich hatte das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Mann erlassen. Er sah eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen vor. Gegen den Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt.
Vor Gericht wies der 28-Jährige alle Vorwürfe von sich, er sei schließlich selbst im Tierschutz aktiv. Mit den beiden Frauen, von denen die Vorwürfe stammen, habe er schlechte Erfahrungen gemacht. Eine ist nach seiner Aussage eine ehemalige Mitarbeiterin, eine sei eine ehemalige Kundin. Der Angeklagte sprach von „purem Hass“, der die beiden antreibe.
Hauptzeugin fehlt entschuldigt: Richter setzt Verhandlung aus
Der Hundebetreuer räumte ein, dass er zwei Elektrohalsbänder besitze. Diese habe er allerdings nur bei sich selbst oder anderen Menschen verwendet, um Kunden zu veranschaulichen, wie diese funktionieren – und ihnen davon abzuraten. Dass Erziehung von Hunden mit Elektrohalsbändern in Deutschland verboten ist, sei ihm „absolut bewusst“.
Zu einem Urteil kam es nicht. Richter Dominik Semsch entschied, die Verhandlung auszusetzen. Das lag daran, dass die ehemalige Mitarbeiterin des Hundebetreuers, die als Zeugin geladen worden war, entschuldigt fehlte. Sie sei in psychiatrischer Behandlung und habe ein ärztliches Attest vorgelegt, nach dem eine Anhörung aktuell nicht zumutbar sei, erklärte Richter Semsch. Ohne sie könne die Verhandlung allerdings nicht fortgesetzt werden. Wann der Prozess weitergeht, ist noch offen.
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