Enormer, ausdauernder Starkregen hatte zwischen vergangenem Freitag und Sonntag ein Hochwasser verursacht, das zum größten wurde, das im Augsburger Land jemals verzeichnet wurde. Mit einem Blick zurück zog der Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) im Augsburger Land nun eine erste vorläufige Bilanz. Für den Verband stellte die Einsatzlage eine noch nie dagewesene Situation dar.
Seit vergangenem Freitag waren unter anderem die Wasserrettungszüge und Tauchtrupps der Wasserwacht im Dauereinsatz. Am Samstagmorgen hatte das Landratsamt Augsburg den Katastrophenfall ausgerufen. Nach einem Dammbruch in Anhausen bei Diedorf am Samstag spitzte sich die Lage weiter zu. Bis zum Sonntag verlagerte sich der Schwerpunkt der Wassermassen dann weiter entlang der Schmutter in den nördlichen Landkreis.
Wasserwacht: Zu den Einsatzkräften zählen ausgebildete Wasserretter, Rettungstaucher sowie Teams mit speziellen Motorrettungsbooten. Im BRK im Augsburger Land sind 14 organisierte Ortsgruppen der Wasserwacht ansässig. Seit der Erstalarmierung am Freitagabend vor einer Woche waren bis zu 270 Wasserretter im Einsatz. Sie führten Evakuierungs- und Rettungseinsätzen vor allem in Altenmünster, Diedorf, Dinkelscherben, Fischach, Langenneufnach und Nordendorf durch. Dabei wurden rund 3000 Menschen evakuiert. 300 von ihnen fanden am Wochenende Zuflucht in der Messehalle in Augsburg. Zusätzlich wurden Rettungsschwimmer, sogenannte Air-Rescue-Specialists, mit Hubschraubern an Einsatzorte geflogen, um Verunglückte zu retten. Bayernweit gibt es 50 dieser ARS, drei davon im Landkreis Augsburg als Teil der ortsansässigen Wasserwachten. Erst im vergangenen Jahr wurden auf Kosten des Kreisverbands Augsburg-Land zwei weitere ARS ausgebildet. Etwa 20 Neoprenanzüge wurden bei dem Einsatz beschädigt, dazu Boote und Fahrzeuge wegen der Überbelastung.
Sanitätsdienst: Der Fachdienst Sanitätsdienst beschäftigt sich mit allen Themen, die die Bereiche Sanitätsdienst und medizinischer Katastrophenschutz betreffen. Dazu gehören Schnell-Einsatz-Gruppen Behandlung und Transport. Letztere werden immer dann alarmiert, wenn schnellstmöglich viel Transportkapazität zur Verfügung stehen muss, klassischerweise bei Evakuierungen. Im Landkreis Augsburg betreibt das BRK drei dieser spezialisierten Einheiten. Die Schnell-Einsatz-Gruppe Behandlung unterstützt die rettungsdienstliche Versorgung bei einer Vielzahl von Verletzten und Kranken. Sie bringt dringend benötigtes medizinisches Material sowie Zelte, Tragen, Decken, Infusionen, Sauerstoffgeräte, Verbandstoffe an die Einsatzstelle und unterstützt den Rettungsdienst bei der Versorgung der Verletzten. Der Sanitätsdienst war am Samstag ab 2.30 Uhr im Einsatz, evakuierte unter anderem das Seniorenheim in Altenmünster sowie das Betreute Wohnen in Dinkelscherben. Insgesamt wurden 99 Einsätze von bis zu 60 Kräften am Samstag und am Sonntag gezählt.
1600 Mahlzeiten wurden im Landkreis Augsburg an Einsatzkräfte verteilt
Betreuungsdienst: Der BRK-Betreuungsdienst ist auf die unterschiedlichsten Notsituationen vorbereitet. Auf lokaler Ebene können die freiwilligen Helfer in kürzester Zeit bis zu 500 Menschen mit Essen und Trinken versorgen, Notunterkünfte und Kleidung zur Verfügung stellen. Seit dem vergangenen Wochenende bis zum Mittwoch wurden insgesamt 1600 Mahlzeiten im ganzen Landkreis an die Einsatzkräfte aller Hilfsorganisationen verteilt. Dafür wurden 1,3 Tonnen Lebensmittel verarbeitet. Rund 20 Männer und Frauen waren dabei im Betreuungsdienst im Einsatz. Die Großküche des BRK und zwei Container mit je 200 Betten wurden an der Messe Augsburg, der Notunterkunft, errichtet.
Schwerpunkt Örtliche Einsatzleitung: Dahinter steckt die von der Katastrophenschutzbehörde (Landratsamt) eingesetzte Gesamteinsatzleitung zur Bewältigung der Schadenslage. In diesem Fall waren es Dr. Hubert Mayer und Thomas Rittel sowie weitere Fachberater aus den Einsatzgebieten Wasserrettung, Sanitätsdienst und Betreuung in der Führungsgruppe Katastrophenschutz. Der Die Örtliche Einsatzleitung ist laut BRK verantwortlich für den Gesamteinsatzablauf. Er ist damit auch allen anderen Hilfsorganisationen und Behörden weisungsbefugt. (AZ)