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Landkreis Augsburg: Nach dem Hochwasser die bange Frage: Zahlt meine Versicherung?

Landkreis Augsburg

Nach dem Hochwasser die bange Frage: Zahlt meine Versicherung?

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    Hausrat ist nach dem Unwetter von Anfang Juni unbrauchbar geworden, Häuser sind schwer beschädigt. Jetzt kommt bei vielen Eigentümern die bange Frage auf: Zahlt meine Versicherung?
    Hausrat ist nach dem Unwetter von Anfang Juni unbrauchbar geworden, Häuser sind schwer beschädigt. Jetzt kommt bei vielen Eigentümern die bange Frage auf: Zahlt meine Versicherung? Foto: Marcus Merk

    Den Schock über das Hochwasser in ihrem Haus hat die ältere Dame aus Neusäß-Ottmarshausen schon recht gut überwunden. Vor inzwischen knapp drei Wochen überschwemmte es ihre Wohnräume. Weil die Kanalisation ebenfalls überflutet war, waren auch Abwasser und Fäkalien dabei. Als das Wasser abgezogen war, wurde schnell klar: Die Wohnräume sind stark beschädigt, die Einrichtung nicht mehr zu gebrauchen. Dennoch hat die 83-Jährige Glück gehabt, nicht nur durch den starken Zusammenhalt in ihrer Familie. Sie ist gut versichert. Inzwischen liegen die Zusagen sowohl der um die Absicherung von Elementarschäden erweiterten Hausrat- als auch der Elementarschadenversicherung für das Gebäude vor, dass der Schaden am Gebäude als auch an den Möbeln übernommen wird. Dennoch möchte sie lieber anonym bleiben, da bisher nicht der gesamte Vorgang abgewickelt ist.

    Küche, Wohnzimmer, Badezimmer: Viel muss renoviert werden in dem Einfamilienhaus in idyllischer Lage im Schmuttertal. "Wir hatten 2005 schon mal Hochwasser, damals war es sogar noch viel mehr", berichtet ihr Sohn. Dennoch sei es seinen Eltern gelungen, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, "wenn auch entsprechend teuer", so der Sohn. Das kann in der aktuellen Situation entscheidend sein. Nur wer versichert ist oder nachweisen kann, dass keine Versicherung ihn nehmen wollte, erhält auch die volle staatliche Soforthilfe, hat das Landratsamt in diesen Tagen mitgeteilt. Das ist eine Vorgabe der Staatsregierung. Wer nicht versichert ist und nicht nachweisen kann, dass eine Versicherung unmöglich war, erhält nur die halbe Soforthilfe.

    Dem Staat geht es bei der Soforthilfe um Gleichbehandlung

    Warum das so ist, erklärt Anja Völk. Sie ist dritte Bürgermeisterin in Fischach und Anwältin mit eigener Kanzlei in Eine Versicherung wird nicht jedes Gebäude versichern", so Anja Völk. Liegen bereits Schadensfälle vor, meist aus den vergangenen zehn Jahren, kann eine Versicherung die Police ablehnen. Das kann auch der Fall sein, wenn das Haus in einem bekannten Überschwemmungsgebiet liegt. Diese Ablehnung der Versicherung oder des Versicherungsvermittlers gilt dann als Nachweis, dass ein Gebäude nicht versicherbar war und ist für den Erhalt von Soforthilfen wichtig.

    Aber kann man sich auf die Aussage eines Maklers verlassen, wenn der sagt, das Haus sei nicht versicherbar? Davor warnt Bernhard Hannemann: Nicht jede Versicherung denke gleich, sagt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Sanierungs- und Restrukturierungsberater mit Kanzlei in Augsburg, der im Neusässer Stadtrat sitzt. Vielleicht sagt eine Versicherung nein, die andere Ja - nur der Versicherungsmakler hat die Antwort nicht weitergegeben. Manche, so erklärt Hannemann, würden nur für wenige Unternehmen beraten. Dennoch sei er verpflichtet, die beste Lösung für den Kunden zu suchen. Tut er das nicht, könne ein Haftpflichtanspruch gegenüber dem Makler bestehen. 

    Bei Grundwassereinbruch haben die Versicherten kaum Anspruch auf Versicherungsleistungen

    Regelrecht traumatisch ist aktuell die Erfahrung jener Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die zwar eine Elementarschadenversicherung und die entsprechende Erweiterung in der Hausratversicherung besitzen, aber dennoch nun leer ausgehen. Das ist der Fall, wenn der Schaden von steigendem Grundwasser verursacht wurde, das von unten ins Gebäude eindringt. Dafür gibt es aus Sicht der Versicherungen eine ganz einfache Begründung, so Bernhard Hannemann: "Die Versicherung ist der Ansicht, dass es sich um einen Baumangel handelt - der Keller war eben undicht."

    Anja Völk erinnert daran, sich den Text der Versicherung genau durchzulesen. "Das kann grundsätzlich individuell je nach Versicherungsgesellschaft verschieden sein, in der Praxis ähneln sich die Versicherungsverträge jedoch stark. Hintergrund ist, dass der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) regelmäßig Musterbedingungen herausbringt, an die sich die Versicherungsgesellschaften (mehr oder weniger) halten." Darin ist festgehalten, dass eindringendes Wasser durch Überschwemmungen versichert ist. Das sei der Fall, wenn sich Oberflächenwasser bildet und oberirdisch ins Gebäude eindringt, sei es durch gestiegenes Grundwasser, starke Regenfälle oder Überflutungen von ruhenden oder fließenden Gewässern.

    Eine Pflichtverletzung der Kommune ist kaum nachweisbar

    Bleibt eine letzte Frage: Hat womöglich eine Gemeinde den Hochwasserschutz nicht ordnungsgemäß ausgeführt und sind deswegen Schäden entstanden? Das wäre eine Amtspflichtverletzung, erklärt Bernhard Hannemann. Aber: "Ein solcher Anspruch gegen eine Kommune oder das Land kommt in Betracht, wenn die Gefahr absehbar war und die Gemeinde entsprechende Planungen und Maßnahmen hätte umsetzen können. Diese Haftung wird allerdings bislang nur bei Starkregen bejaht, nicht bei einem sogenannten Jahrhunderthochwasser."

    Sie haben auch Fragen zum Versicherungsschutz? Dann schreiben Sie uns an redaktion.landbote@augsburger-allgemeine.de oder an redaktion@schwabmuenchner-allgemeine.de mit dem Betreff: Versicherung.

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