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Landkreis Augsburg: Mutter aus dem Augsburger Land bietet Tochter (12) zum Sex an

Landkreis Augsburg

Mutter aus dem Augsburger Land bietet Tochter (12) zum Sex an

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    Die Frau musste sich vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten.
    Die Frau musste sich vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Foto: Jakob Stadler (Archiv)

    Dem Verhalten zweier Kinder ist es wohl zu verdanken, dass es in der Gemeinde im westlichen Landkreis nicht zu einem Sexualverbrechen gekommen ist. Ein Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts verurteilte jetzt die Mutter der Kinder und deren Schulfreund wegen „Verabredung zum schweren Missbrauch“ zu Haftstrafen auf Bewährung und zu Geldbußen.

    Die Mutter, 40 Jahre alt, hatte dem 39-jährigen Schulfreund ihre zwölfjährige Tochter per Handy-Chat als Sexualpartnerin angeboten und wollte beim Verkehr nackt dabei sein. Es war schwer, zu glauben, was der sachbearbeitende Kriminalpolizist ergänzend zur Anklageschrift im Gerichtssaal berichtet. Im Frühjahr 2019 sei eine der vier Töchter der Angeklagten beim Spielen mit Mutters Handy auf einen merkwürdigen Chat gestoßen. Sie informierte den Vater, der nachbohrte und zur Polizei ging.

    Computer, Handys und Speichermedien sichergestellt

    Die Wohnung der Mutter, die psychisch erkrankt ist und unter Betreuung steht, sowie jene des Angeklagten und dessen Arbeitsplatz wurden durchsucht. Die Polizei stellte Computer, Handys und Speichermedien sicher. Die Auswertung bestätigte den Verdacht: Die 40-jährige Angeklagte hatte ihre zum Tatzeitpunkt zwölfjährige Tochter ihrem Bekannten aus gemeinsamen Grundschulzeiten als Sexualpartnerin angeboren. Sie hatte die Telefonnummer des Kindes an ihn weitergegeben und sogar eine gemeinsame Chatgruppe eingerichtet. Und der 39-jährige Elektriker war darauf eingegangen. Hatte unter anderem sogar nachgefragt, wie das Mädchen denn verhüten würde.

    Die 12-Jährige, so der Kriminalpolizist, hatte den Chat-Kontakt zum 39-Jährigen umgehend blockiert. Zu einem persönlichen Treffen sei es nie gekommen. Inzwischen leben alle vier Kinder der Frau in einem Heim.

    Die Mutter, 40 Jahre alt, hatte dem 39-jährigen Schulfreund ihre zwölfjährige Tochter per Handy-Chat als Sexualpartnerin angeboten.
    Die Mutter, 40 Jahre alt, hatte dem 39-jährigen Schulfreund ihre zwölfjährige Tochter per Handy-Chat als Sexualpartnerin angeboten. Foto: Verena Mörzl (Symbolfoto)

    Beide Angeklagten räumten die ihnen zur Last gelegten Vorwürfe ein. Sie verhinderten somit, dass das Gericht eine umfassende Beweisaufnahme mit der Vernehmung von Zeugen, auch der Kinder, benötigte. Eine Erklärung auf die Frage von Richterin Ute Bernhard, warum sie das getan hätten, blieben die beiden Angeklagten schuldig. Sie schämten sich, könnten sich das Ganze selbst nicht erklären.

    Etwas kompliziert gestaltete sich die Sachlage im Falle der angeklagten Hausfrau, die bereits seit 2003 in psychiatrischer Behandlung ist und das Bezirkskrankenhaus in Kaufbeuren als ihren Wohnort angab. Sie hatte für sich die Anerkennung von Schuldunfähigkeit vorgeschlagen. Das sah Staatsanwalt Gregor Hohenadl zumindest nicht durchgehend als vorliegend. Die Versuche der Mutter, das Geschehene zu verschleiern und zu relativieren zeigten, dass sie durchaus gewusst habe, dass etwas Unrechtes zu geschehen drohe.

    Bewährungsstrafen und Geldstrafe

    Hohenadl forderte für die Angeklagte, der er verminderte Schuldfähigkeit anerkannte, eine Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Auch solle die Frau, die eine Rente bezieht, 2500 Euro Strafe zahlen. Für den angeklagten Elektriker forderte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Zudem solle der Mann mindestens 5000 Euro Geldstrafe bezahlen.

    Die Verteidiger Florian Engert und Ralf Schönauer hoben für ihre Mandanten hervor, dass diese sich sofort geständig gezeigt hätten. Beide sind bislang auch noch nicht vorbestraft. Es komme einem das Grausen, so Richterin Bernhard in ihrer Urteilsbegründung, bei der Vorstellung, was hätte passieren können, hätten nicht die beiden Kinder mit ihrem Verhalten Schlimmeres verhindert.

    5000 Euro für den Kinderschutzbund

    Das Gericht glaube dem angeklagten Elektriker, dass es sich um einen „einmaligen Ausrutscher“ gehandelt habe. Der Mann bekam eine Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auferlegt sowie eine Geldbuße von 5000 Euro, zahlbar an den Kinderschutzbund. Während der vierjährigen Bewährungszeit, zwei Jahre davon mit Bewährungshelfer, müsse sich zeigen, ob er seine Beteuerung ernst meine.

    Die Frau wurde zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt, zudem muss sie 2000 Euro Strafe an den Weißen Ring zahlen. Ihr wurde der Bewährungshelfer für die gesamte Bewährungsdauer von vier Jahren zur Seite gestellt. Der Elektriker nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an, das somit rechtskräftig ist. Rechtsanwalt Schönauer konnte das Urteil für die 40-jährige Hausfrau nicht annehmen, ohne mit der zuständigen Betreuung zu sprechen.

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