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Landkreis Augsburg: Mann beleidigt Ministerin bei Facebook und wird verurteilt

Landkreis Augsburg

Mann beleidigt Ministerin bei Facebook und wird verurteilt

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    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer dort Hass und Hetze verbreitet, kann verurteilt werden - wie ein Mann aus dem Landkreis Augsburg.
    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer dort Hass und Hetze verbreitet, kann verurteilt werden - wie ein Mann aus dem Landkreis Augsburg. Foto: Fabian Sommer, dpa (Symbolbild)

    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer rassistische oder volksverhetzende Inhalte postet, muss mit Strafe rechnen. Das bekam nun ein Mann aus dem westlichen Landkreis Augsburg zu spüren. Weil er im Internet die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) beleidigte, ist er nun zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

    63-Jähriger beleidigt Außenministerin Baerbock

    Konkret ging es darum, dass ein 63-Jähriger mit seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil einen beleidigenden Kommentar gepostet hatte. Er bezog sich dabei auf eine Aussage in Bezug auf die Ukraine-Politik der Außenministerin, erklärte die Staatsanwaltschaft. Weil der Kommentar so beleidigend war, dass er strafrechtlich relevant ist, wurde gegen den Mann ein Strafbefehl von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro erlassen. Insgesamt soll er also 1600 Euro Geldstrafe bezahlen. Zunächst legte der Betroffene gegen diesen Strafbefehl Widerspruch ein, dann beschränkte er den Einspruch aber auf die Tagessatzhöhe. Das heißt, der Angeklagte ist nun rechtskräftig wegen gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung verurteilt, teilt eine Richterin des Augsburger Amtsgerichts mit.

    Straftaten wie diese landen immer häufiger vor Gericht. Wer selbst zum Opfer von Hass im Netz wird, sollte das nicht akzeptieren, rät die Polizei. Sie gibt Opfern folgende Tipps:

    • Melden Sichern Sie, wenn Sie mit „Hate Speech“ also Hass im Netz konfrontiert werden, die Inhalte und erstatten Sie bei einer örtlichen Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft Anzeige. Wichtig für die Beweissicherung ist eine Internetadresse und ein Bildschirmfoto vom Inhalt.
    • Blockieren Wenn Sie die Möglichkeit haben, blockieren Sie Personen, die Hass und Hetze verbreiten. Löschen Sie den Beitrag, soweit es Ihnen möglich ist.
    • Gegenrede Zeigen Sie im Netz – genauso wie in der analogen Welt – digitale Courage durch Beziehen von Positionen und Aufzeigen von Haltungen. Aktive Gegenrede kann eine Möglichkeit sein, Hasskommentaren und Fake News entgegenzutreten und zu entkräften.
    • Distanz Distanzieren Sie sich im privaten Umfeld von Gruppierungen und Chatgruppen, in denen Hass stattfindet. Beenden Sie konsequent die Kommunikation, wenn die Gegenrede ohne Erfolg bleibt. Verbreiten Sie auch in Ihrem privaten Umfeld, dass Hassreden für Sie nicht tolerierbar sind.
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