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Landkreis Augsburg: Landratsamt stellt Veröffentlichung der Corona-Zahlen ein

Landkreis Augsburg

Landratsamt stellt Veröffentlichung der Corona-Zahlen ein

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    Eine Corona-Maßnahme nach der andern wurde in den vergangenen Monaten gekippt. Nun auch die Isolationspflicht.
    Eine Corona-Maßnahme nach der andern wurde in den vergangenen Monaten gekippt. Nun auch die Isolationspflicht. Foto: Boris Roessler, dpa (Symbolbild)

    Trotz Corona vor die Haustüre – mit dem Ende der Isolationspflicht ist das möglich. Auch wer positiv getestet wurde, darf das Haus verlassen und auch arbeiten gehen. Allerdings muss außerhalb der eigenen Wohnung – jedoch nicht im Freien – eine Maske getragen werden. Landrat Martin Sailer hatte sich im Interview mit unserer Redaktion schon vor Monaten dafür ausgesprochen. Er hält die Entscheidung für überfällig. Sailer: "Ich bin der Auffassung, dass wir mit dem Virus leben müssen."

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