Im Landratsamt Augsburg und in allen Außenstellen der Behörde entfallen ab Montag, 4. April, alle Corona-Infektionsschutzmaßnahmen. Für Mitarbeitende sowie für Besucherinnen und Besucher gilt dementsprechend keine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske oder eines anderen Mund-Nasen-Schutzes in den Räumlichkeiten und auf dem Grundstück der Behörde mehr, zudem muss am Einlass kein 3G-Nachweis mehr erbracht werden. Das Gleiche gilt ab der kommenden Woche auch für alle Veranstaltungen des Landkreises. Das teilte die Behörde am Freitag mit.
Landkreis Augsburg