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Landkreis Augsburg: Landrat und Kommunen kritisieren den Zeitplan des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung

Landkreis Augsburg

Landrat und Kommunen kritisieren den Zeitplan des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung

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    Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Wie realistisch das ist, darüber diskutieren die Bürgermeister des Landkreises Augsburg.
    Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Wie realistisch das ist, darüber diskutieren die Bürgermeister des Landkreises Augsburg. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Es wurde lange diskutiert und vor allem Dampf abgelassen, als es in der jüngsten Bürgermeisterdienstbesprechung um den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ging. Ab dem Schuljahr 2026/27 sollen alle Erstklässlerinnen und Erstklässler in ganz Bayern bei Bedarf einen Platz in einer Ganztagsbetreuung erhalten. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt das dann für alle Grundschüler – so die Theorie. Ob das in der Praxis so funktionieren wird, stellten die Bürgermeister sowie Landrat Sailer bei der Besprechung deutlich infrage.

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