Wer im Krankenhaus oder Pflegeheim arbeitet, muss ab Mitte März einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen. Es sei denn, es gibt ein ärztliches Zeugnis darüber, dass aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann. Kontrolliert werden soll das von den Gesundheitsämtern. Dabei seien die ohnehin schon überlastet, kritisiert Landrat Martin Sailer: "Es gleicht doch einer Farce, die man so niemandem mehr logisch erklären kann." Dabei sei er grundsätzlich ein Befürworter der Impflicht im Pflegebereich.
Landkreis Augsburg