Die Erleichterung über das Urteil dürfte bei der Jägerin, die wegen des Erschießens einer in einer Falle gefangenen Katze von der Tierschutzorganisation Peta angezeigt worden war, groß gewesen sein. Schließlich bestätigte das Amtsgericht Augsburg den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen. Somit darf die Frau ihren Jagdschein vorerst behalten. Doch das könnte sich schon bald ändern.
Landkreis Augsburg