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Landkreis Augsburg: Katze erschossen: Jägerin kann immer noch Jagdschein verlieren

Landkreis Augsburg

Katze erschossen: Jägerin kann immer noch Jagdschein verlieren

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    Eingezogen wird der Jagdschein sobald ein Urteil mehr als 60 Tagessätze beträgt
    Eingezogen wird der Jagdschein sobald ein Urteil mehr als 60 Tagessätze beträgt Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Die Erleichterung über das Urteil dürfte bei der Jägerin, die wegen des Erschießens einer in einer Falle gefangenen Katze von der Tierschutzorganisation Peta angezeigt worden war, groß gewesen sein. Schließlich bestätigte das Amtsgericht Augsburg den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen. Somit darf die Frau ihren Jagdschein vorerst behalten. Doch das könnte sich schon bald ändern.

    Eingezogen wird der Jagdschein sobald ein Urteil mehr als 60 Tagessätze beträgt. Dies ist jedoch lediglich die strafrechtliche Seite. "Zudem gibt es noch verwaltungsrechtliche Maßnahmen", sagt Richter Roland Fink, der Pressesprecher für Straf- und Bußgeldverfahren am Amtsgericht Augsburg. Das Urteil bedeute also nicht, "dass der Jagdschein jetzt dauerhaft bei der Frau bleibt". Es könnte durchaus passieren, dass aufgrund des Sachverhalts durch die Untere Naturschutzbehörde eine andere Entscheidung getroffen werde. "Dies ist aber eine andere Baustelle und fällt nicht in unsere Zuständigkeit", erklärt Fink.

    Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sieht auch Freiheitsstrafen vor

    Ausschlaggebend für das Urteil war ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. "Hier kommt der Paragraf 17 Nr. 2b zur Anwendung", sagt Fink. Demnach wird der Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer "einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt". Ernst Weidenbusch, der Präsident des Bayerischen Jagdverbands (BJV)hat sich nun auf Anfrage unserer Redaktion am Freitag ebenfalls zu dem Vorfall geäußert.

    Weidenbusch hatte bereits im Vorfeld gesagt, dass so ein Verhalten "nicht tierschutzkonform, nicht waidgerecht und deshalb für den BJV nicht hinnehmbar" sei. Auf die Frage, wie er persönlich das nun getroffene Urteil empfindet, sagt er: "Die getroffene Entscheidung ist jedenfalls nicht zu hart." Die Entscheidung des Gerichts mache deutlich, dass ein solches Verhalten von der Gesellschaft und damit von der Rechtsordnung nicht toleriert werde. Zur Höhe der Tagessätze allerdings hält er sich bedeckt. "Das genaue Strafmaß ist immer Sache des Gerichtes."

    Jägerausschuss trifft Entscheidung unabhängig vom Verband

    Trotz seiner Kritik an dem Verhalten der Jägerin will sich der BJV aus der Diskussion über einen möglichen Entzug des Jagdschein heraushalten. "Der Jägerausschuss trifft seine Entscheidungen in Unabhängigkeit vom Verband. Das ist gut und richtig; wir werden darauf keinen Einfluss nehmen", sagt Weidenbusch. Er sei jedoch überzeugt, dass der Ausschuss eine kluge Entscheidung treffen werde. "Der will ich in keiner Weise vorgreifen", betont er. Ob die Untere Naturschutzbehörde nun auf dem verwaltungsrechtlichen Weg einen Entzug des Jagdschein anordnet, dürfte daher im Wesentlichen von der Empfehlung des Jagdausschusses abhängen. Dessen Vorsitzender ist der CSU-Landtagsabgeordnete Thomas Kreuzer.

    "Angesichts des laufenden Strafverfahrens kann der Jägerausschuss nur auf der Grundlage des durch gerichtliche Entscheidung festgestellten Sachverhalts abschließend über den Fall entscheiden", teilt Kreuzer auf Anfrage mit. Daher freue er sich, dass nun eine Entscheidung im Strafverfahren ergangen ist, die ihm selbst allerdings noch nicht vorliege. "Sobald wir eine rechtskräftige Entscheidung in dieser Sache haben, wird der Jägerausschuss umgehend über die weiteren Konsequenzen für die Jägerin befinden, also konkret den Entzug ihres Jagdscheins beantragen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen“, sagt Kreuzer. Dass diese Voraussetzungen gegeben sind, steht für die Tierschutzorganisation Peta jedenfalls fest.

    Peta fordert ein gesetzliches Verbot von Katzentötungen

    "Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die geahndet und hart sanktioniert werden muss", heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins. Zwar wurde die Täterin zumindest verwarnt, allerdings verharmlose der milde Strafbefehl die grausame Tat gegenüber einem leidensfähigen Mitgeschöpf. So hätte die Jägerin "völlig empathielos" beobachtet, wie sich die Katze in der Falle verzweifelt gewunden hat, und mehrfach auf das hilflose Tier geschossen. Der Fall zeige zudem erneut, dass das bayerische Jagdgesetz völlig ungeeignet sei, um Tiere vor Missbrauch und Quälerei zu schützen. "Wir fordern die Landesregierung auf, als ersten Schritt zumindest ein gesetzliches Verbot von Katzentötungen bei der Jagd auf den Weg zu bringen."

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